ELR-Jahresprogramm 2026 gestartet - Fokus auf nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2026 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Förderanträge können bis Montag, 30. September, bei den Städten und Gemeinden gestellt werden. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.
Das ELR bietet seit 30 Jahren ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige Strukturentwicklung auf kommunaler Ebene. „Das Förderprogramm leistet einen wertvollen Beitrag, um beispielsweise unsere Ortskerne und Teilorte zu erhalten, die Potentiale der vorhandenen Immobilien auszuschöpfen sowie leerstehende Wohnräume zu reaktivieren“, betont Landrat Christoph Schauder. „Ich lade alle dazu ein, die Chancen dieser Förderung zu nutzen und gemeinsam an der Zukunft unseres Landkreises zu arbeiten.“
Das jährliche Antragsaufkommen und die Höhe der Förderbeträge, die in den vergangenen Jahren in den Main-Tauber-Kreis geflossen sind, bestätigen die Beliebtheit des Förderprogramms. In der Programmrunde 2025 wurden 45 Projekte mit einer Fördersumme von knapp drei Millionen Euro bewilligt.
Das ELR soll den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg stärken und weiterentwickeln. Im Rahmen des Jahresprogramms 2026 können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Innerörtliche Potenziale sollen geweckt werden, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern mit Mehrfamilienhäusern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er und aus den 70er Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er Jahre angrenzen. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten und Privatpersonen sein. Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung 2026 beginnt. Ein Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe der Programmentscheidung ist förderschädlich.
Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die Verwaltungsvorschrift sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abrufbar. Ergänzende Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern und beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341/82-5824, Fax: 09341/828-5824, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de.