Auch Scheckkartenführerscheine müssen getauscht werden - Anträge frühzeitig stellen
Außer den Papierführerscheinen müssen auch Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Alle EU-Bürger müssen bis zum 19. Januar 2033 über einen einheitlichen, befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Die Verlängerung der befristeten Dokumente muss dann nach Ablauf von 15 Jahren wiederum neu beantragt werden. Darauf weist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hin.
„Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen – auch dann, wenn auf dem Führerschein keine Befristung vermerkt ist“, erläutert der Leiter des Verkehrsamtes, Thorsten Plasch. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des jeweiligen Führerscheindokuments unter der Nr. 4a abgedruckt. „Leider glauben viele Bürger, dass die Umtauschpflicht nur graue und rosafarbene Papierführerscheine betrifft. Das stimmt aber nicht!“, fügt er hinzu.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist zudem darauf hin, dass es infolge der jährlichen Tauschfristen beim Führerscheinpflichtumtausch zum Fristende hin, also jeweils zum 19. Januar, aufgrund des erhöhten Aufkommens zu deutlich verlängerten Wartezeiten kommen kann. Bis zum Ende des Umtauschjahres am 19. Januar 2026 stehen im Main-Tauber-Kreis noch circa 20.000 Führerscheine zum Umtausch aus. „Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten, empfehlen wir daher, den Führerscheintausch noch frühzeitig in diesem Jahr zu beantragen, am besten sofort. Das Landratsamt musste nach Anzeigen der Polizei bereits erste Verwarngelder aufgrund abgelaufener Umtauschverpflichtungen verfügen“, bekräftigt der Amtsleiter.
Im Main-Tauber-Kreis kann der Führerschein beim jeweiligen Bürgermeisteramt am Hauptwohnsitz sowohl beantragt als auch nach Fertigstellung getauscht werden. Die eigentliche Bearbeitung erfolgt beim Landratsamt in Tauberbischofsheim. Führerscheininhaber aus dem Stadtgebiet Tauberbischofsheim müssen ihren Führerschein aufgrund der räumlichen Nähe direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und abholen.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie dem Verfahrensablauf beim Führerscheintausch gibt es auf www.main-tauber-kreis.de direkt auf der Startseite unter „Unsere Leistungen für Sie“ > Verkehr > „Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit“ oder über das jeweilige Bürgermeisteramt.