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24.07.2025

"Spitze auf dem Land!" - Innovationsförderung für KMU

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovative Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Das Landesprogramm stellt in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit. Unternehmen können sich bis Sonntag, 31. August, über ihre zuständige Stadt oder Gemeinde für die aktuelle Ausschreibungsrunde bewerben. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

Innovationen sind der Schlüssel zum Erfolg einer wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Region. Die Landesregierung möchte mit ihren Förderungen dazu beitragen, die Innovationskraft der Unternehmen im Ländlichen Raum zu stärken, um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken. Mit der Förderlinie soll es Unternehmen ermöglicht werden, technologisch fortschrittliche Produkte effizient und schnell zu produzieren. Ein weiterer Fokus der Förderlinie liegt auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern.

Die Förderlinie richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals der EU kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich mithilfe von Aufnahmeanträgen der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die abschließende Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Ausschreibung zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es auf der Webseite www.mlr.baden-wuerttemberg.de/laendlicher-raum. Weitere Informationen sind bei der Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5824, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de, sowie auf der Website www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft, erhältlich.

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