"Limbachsleite" als Naturschutzgebiet ausgewiesen
Ein neues Refugium für bedrohte Arten: Regierungspräsidentin Susanne Bay hat am Freitag, 20. März, mit ihrer Unterschrift das 28 Hektar große Gebiet „Limbachsleite“ bei Werbach als 260. Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Stuttgart ausgewiesen. Der Muschelkalk-Höhenzug im Taubertal beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere.
Die „Limbachsleite“ liegt nördlich der Ortschaft Werbach und reicht im Norden bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze. Sie ist ein besonderes Stück des Taubertals. Vielfältige Ausprägungen der Kalk-Magerrasen charakterisieren das Gebiet. Zusammen mit weiteren Biotopen trockenwarmer Standorte bilden die Magerrasen kleinräumige, eng verzahnte, strukturreiche Mosaike als Grundlage für die hier anzutreffende einzigartige Artenvielfalt. Insgesamt sind bisher 681 Arten aus verschiedenen Artengruppen in dem Gebiet bekannt.
Besonders hervorzuheben sind unter den Pflanzenarten die zahlreichen Orchideenarten sowie weitere hochgradig gefährdete Arten wie Gold-Aster, Erd-Segge, Küchenschelle oder Grauscheidiges Federgras. Auch zahlreiche Tagfalter- und Widderchenarten, Heuschrecken oder Wildbienen haben hier ein besonderes Vorkommen. Es finden sich auch einige Arten, von denen landesweit beziehungsweise im Taubertal aktuell nur wenige Fundorte bekannt sind. Beispiele hierfür sind der Faserschirm oder der Grüne Wacholder-Prachtkäfer.
„Wir möchten mit der Unterschutzstellung erreichen, dass dieser einzigartige Lebensraumkomplex mit seiner außergewöhnlichen biologischen Vielfalt erhalten und bestmöglich entwickelt wird“, erklärte Regierungspräsidentin Bay. „Es ist erfreulich, dass diese Flächen unter diesen besonderen Schutz gestellt werden und so auch für nachfolgende Generationen erhalten bleiben“, sagte Bay. „Wir setzen auch weiterhin alles daran, Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln und damit dem Artensterben wirksam zu begegnen. Eine sehr wirksame Form des Schutzes für vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere ist das Ausweisen von Naturschutzgebieten als höchste gesetzlich vorgesehene Schutzkategorie.“
„Mit der heutigen Einweihung geben wir der Natur in unserem Landkreis nicht nur eine Fläche zurück, sondern wir schenken ihr eine Zukunft“, erläuterte der Erste Landesbeamte Florian Busch. Mittlerweile gebe es 37 Naturschutzgebiete im Main-Tauber-Kreis, was einem Flächenanteil von rund 0,88 Prozent des Kreisgebietes entspreche. Werbach nehme mit nun fünf Schutzgebieten die Spitzenposition im Main-Tauber-Kreis ein. Die Limbachsleite stellt laut Busch zudem ein wichtiges Bindeglied zu den wertvollen Magerrasen auf bayerischer Seite in Böttigheim dar. „Naturschutz bedeutet nicht, den Menschen auszusperren. Wir wollen, dass unsere Bürger die Schönheit ihrer Heimat auf behutsame Weise erleben können“, machte er deutlich.
Regeln zum Schutz und zur Erhaltung beachten
Zum Schutz und zur Erhaltung dieses herausragenden Gebiets enthält die Naturschutzgebietsverordnung Regeln, die besonders zu beachten sind. Zum Beispiel darf das Gebiet nur auf den dafür ausgewiesenen Wegen betreten werden. Es ist nicht gestattet, Pflanzen zu entnehmen und zu zerstören, Tiere zu fangen oder Hunde unangeleint laufen zu lassen. Außerhalb der amtlich gekennzeichneten Feuerstelle ist es verboten, Feuer zu machen und Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen.
Als höhere Naturschutzbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart dafür zuständig, Naturschutzgebiete auszuweisen und damit Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere zu erhalten.
Die Schutzgebietsverordnung wird demnächst im Gesetzblatt verkündet und tritt nach der zweiwöchigen Auslegungsfrist in Kraft.
Hintergrundinformationen:
Kalk-Magerrasen sind artenreiche Lebensräume auf kalkhaltigen, flachgründigen, nährstoffarmen und in der Regel wärmebegünstigten Standorten. Entstanden sind sie meist durch extensive Beweidung oder Mahd. Gerade weil der Boden mager und trocken ist, können sich hier viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten behaupten. Daher kommt diesem Lebensraum mit seiner besonderen Flora und Fauna eine außergewöhnlich hohe ökologische Bedeutung zu.
Typische Pflanzenarten der Kalk-Magerrasen sind beispielsweise Hufeisenklee, Wundklee oder Karthäuser-Nelke. Sie zeichnen sich insgesamt durch eine große Vielfalt an zum Teil seltenen, hochgradig gefährdeten Pflanzenarten wie Küchenschelle, Gold-Aster, Zarter Lein oder Rauer Alant aus. Besonders hervorzuheben ist der Orchideenreichtum vieler Flächen. Arten wie Fliegen-Ragwurz, Pyramidenorchis oder Riemenzunge kommen vor.
Sie sind auch als Lebensraum für viele Tierarten, darunter einer großen Vielfalt an Schmetterlingen, Heuschrecken oder Wildbienen, von herausragender Bedeutung. Kalk-Magerrasen zählen zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen Mitteleuropas. Maßgebliche Gefährdungsursachen sind insbesondere Nutzungsaufgabe und Verbuschung, Aufforstung, Intensivierung der Landwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitnutzung.
Ohne regelmäßige Nutzung und Pflege würden Büsche und Bäume die offenen Flächen überwuchern – und die einzigartige Artenvielfalt ginge verloren. Kalk-Magerrasen sind in Deutschland als Biotope gesetzlich geschützt. Zusätzlich unterliegen sie dem Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Informationen zum Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart, https://rps.baden-wuerttemberg.de, unter Über uns > „Abteilung 5 – Umwelt > „Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart > Ausgewiesene Naturschutzgebiete > Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ abrufbar.