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19.09.2025

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Naturschutzgebiet Limbachsleite startet

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ in der Gemeinde Werbach. Im Verfahren zur Unterschutzstellung ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Im nächsten Schritt beginnt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Das geplante Naturschutzgebiet nimmt einen Muschelkalk-Höhenzug nördlich der Ortschaft Werbach ein und hat eine Größe von rund 27,9 Hektar. Im Norden reicht es bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze. Der außergewöhnlich hochwertige Komplex aus eng verzahnten Biotopen soll langfristig als Lebensraum für die unterschiedlichsten Arten erhalten und entwickelt werden. Besonders schützenswert sind die Kalk-Magerrasen der Limbachsleite mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

„Die Kalk-Magerrasen leisten einen besonderen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der außergewöhnlich großen biologischen Vielfalt vor Ort. Die Erhaltung von Gebieten wie dem in Werbach ist bedeutend für den Schutz empfindlicher Ökosysteme und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Um die große Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen zu bewahren, ist es wichtig, dieses Gebiet unter Schutz zu stellen“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Auslegung und Bekanntmachung

Der Entwurf der Verordnung mit Karten kann von Montag, 29. September, bis Freitag, 31. Oktober 2025, an folgenden Orten während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130)
  • Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Haus II, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, 1. Obergeschoss, Zimmer 107)
  • Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Werbach, Hauptstraße 59, 97956 Werbach.

Die Unterlagen werden während dieses Zeitraums auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart, https://rps.baden-wuerttemberg.de, unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet “Limbachsleite“ veröffentlicht.

Der Bekanntmachungstext wird am Freitag, 19. September, im Staatsanzeiger veröffentlicht. Zudem ist er auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart an der genannten Stelle sowie auf den Internetseiten des Landratsamts Main-Tauber-Kreis unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen und der Gemeinde Werbach abrufbar.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder per E-Mail an NSGLimbachsleite@rps.bwl.de vorgebracht werden.

Hintergrundinformationen

Informationen zum geplanten Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart, https://rps.baden-wuerttemberg.de, unter > Über uns > Abteilung 5 – Umwelt > Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart > Geplante Naturschutzgebiete > Naturschutzgebiet “Limbachsleite“ abrufbar.

Mehr Informationen zu Naturschutzgebieten sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg, https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/, unter Umwelt > Naturschutzgebiete > Regierungsbezirk Stuttgart > Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart abrufbar.

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