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Sachgebiet Führerschein- und Fahrschulwesen

Die Mitarbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde sind gefragt, wenn es darum geht, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, zu erweitern oder etwa nach Entzug derselben wieder zu bekommen.

Das begleitende Fahren mit 17 Jahren gehört ebenfalls zum Spektrum der Fahrerlaubnisbehörde.

Auskünfte und Informationen werden auch zur Berufskraftfahrer-Qualifikation erteilt.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung



Übergeordnete Organisationseinheiten

Leistungen

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