Sachgebiet Führerschein- und Fahrschulwesen
Die Mitarbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde sind gefragt, wenn es darum geht, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, zu erweitern oder etwa nach Entzug derselben wieder zu bekommen.
Das begleitende Fahren mit 17 Jahren gehört ebenfalls zum Spektrum der Fahrerlaubnisbehörde.
Auskünfte und Informationen werden auch zur Berufskraftfahrer-Qualifikation erteilt.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein (international) beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins (Pflichtumtausch)
- Führerschein beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
- Karteikartenabschrift - Ausstellung beantragen