Sachgebiet Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizeirecht
Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel sind nach dem Versammlungsgesetz anmeldepflichtig. Eine Versammlung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn mehrere Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsgewinnung oder Meinungskundgabe zusammenkommen. Die Anmeldung erfolgt bei der Kreispolizeibehörde, die die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen kann, wenn erkennbar ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die beiden Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim sind jeweils für das Stadtgebiet zuständig, das Landratsamt ist zuständig für alle anderen Gemeinden des Landkreises. Versammlungen in geschlossenen Räumen und Spontanversammlungen sind nicht anmeldepflichtig.
Grundsätzlich besteht gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Deutschland Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe bedürfen jedoch einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder der Überwachung. Bei bestimmten Branchen wird die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden nach erfolgter Gewerbe-Anmeldung oder Gewerbe-Ummeldung überprüft. Eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist z.B. für die Ausübung eines Reisegewerbes erforderlich. Zudem wird für den Betrieb einer Gaststätte unter Umständen eine Erlaubnis benötigt.
Weitere Aufgaben bestehen im Bereich des Handwerksrechts, der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Überprüfung der Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Ebenso werden unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt, und es wird die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg überwacht.
Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden alle Fragen beantwortet, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen anordnen
- Versammlung anmelden