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Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau

Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen wurden von der BBV Deutschland GmbH zusammengestellt. Sie ist für die Inhalte verantwortlich.

Warum benötigen wir Glasfaser?

Immer mehr, immer schneller. Das Datenvolumen hat sich in den letzten zehn Jahren verachtfacht und nimmt in Deutschland aktuell im Jahr um bis zu 40 Prozent zu. Wir benötigen schon heute ein dauerhaft leistungsstarkes, schnelles und zukunftssicheres Internet, weil sich immer mehr Dienste ins Netz verlagern. Denken Sie nur an Heimarbeit, Homeschooling, Telemedizin, YouTube, Disney, Netflix & Co. Immer mehr Kommunen verlagern „Gemeindegänge“ ins Internet. Das Datenvolumen hat sich in den letzten zehn Jahren verachtfacht!

Reichen unsere Vectoring-Anschlüsse nicht aus?

Die Telekom bietet in vielen Orten mit VDSL („Vectoring“ auf Basis der Kupferkabel) schnellere Internetverbindungen, ist aber selbst mit Supervectoring mit maximal bis zu 250/40 Mbit/s insgesamt deutlich langsamer. Die BBV bietet mit ihren toni-Internetdiensten über die Glasfaser echte symmetrische Bandbreiten mit gleichen Geschwindigkeiten im Up- und Download von 300 Mbit/s, 500 Mbit/s, 700 Mbit/s bis in den Bereich 1 Gbit/s. Bei Bedarf sogar mehr.

Werden beim Kupfer die versprochenen Geschwindigkeiten eingehalten?

In der Praxis hängt dies von der Entfernung des Hauses zum nächsten Verteilerkasten ab. Je weiter ein Haus entfernt liegt, desto weniger Leistung bzw. Geschwindigkeit kommt an. Die Leistungsversprechen sind bei Vectoring daher immer nur bis zu. Die Glasfaser hingegen bietet selbst über lange Strecken jedem Haushalt immer die volle Geschwindigkeit. Zudem fängt die BBV mit 300 Mbit/s dort an, wo selbst Supervectoring schon lange die Puste ausgegangen ist.

Hat Kupfer eine Zukunft?

Nein. Internet über Kupferkabel ist eine auslaufende Technik, denn diese haben über Supervectoring hinaus keine Leistungsreserven. Das überwiegend von der Telekom eingesetzte Vectoring ist daher bestenfalls eine Übergangstechnologie, die schon mittelfristig nicht mehr den Durchschnittsbedarf decken kann. Die Glasfaser hingegen bietet fast unbegrenzte Kapazitäten. Dabei werden die Daten fast dämpfungsfrei als Lichtwellen übertragen. Somit hat die Glasfaser enorm hohe Leistungsreserven für die kommenden Jahrzehnte.

Wie sieht es beim Klimaschutz und Nachhaltigkeit aus?

Das auf Kupfer basierende Vectoring und Supervectoring verbraucht schon bei mittlerer Netzauslastung bis zu 17 Mal mehr Strom als die Glasfaser. Dies entspricht bundesweit allein der Leistung von zwei bis drei großen Steinkohlekraftwerken. Glasfaser ist damit aktiver Klimaschutz. Zudem ist die Glasfaser Basis für die Digitalisierung, die viele neue energiesparende Anwendungen ermöglicht.

Könnte die BBV nicht die mit Glasfaser angeschlossenen Verteilerkästen der Telekom nutzen?

Richtig ist: Die Glasfaser muss ins Haus und nicht nur in die Straße. Denn wer wirklich schnelles Internet nutzen will, braucht einen entsprechenden Anschluss ins eigene Haus. Der Fachmann nennt dies FTTB (fiber-to-the-building). Im Gegensatz hierzu werden über Vectoring quasi die allerletzten Leistungsreserven aus dem Kupfer herausgequetscht. Die Telekom hat in den letzten Jahren viel Glasfaserkabelnetze und neue Verteilerkästen gebaut. Allerdings geht die Glasfaser nicht mehr vom Verteilerkasten nicht bis in die Wohnung weiter. Diese „letzte Meile“ will die Telekom im ländlichen Raum auf eigene Kosten und ohne staatliche Förderung nicht aufrüsten, weil ihr dies schlicht zu teuer ist. Andererseits ist es für Glasfaserunternehmen beinahe unmöglich, entsprechende Glasfaserinfrastrukturen als Wettbewerber mit zu nutzen. Daher baut die BBV überall eigenen flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen bis in die Häuser.

Warum sind gleiche (symmetrische) Geschwindigkeiten im Up- und Download immer wichtiger?

Die Anforderungen im beruflichen und persönlichen Bereich ändern sich rasant. Die Heimarbeit, Clouddienste oder auch Dropbox, wetransfer und mehr benötigen immer schnellere Upload-Geschwindigkeiten. Doch aktuell bieten die allermeisten Netzbetreiber nur Dienste mit asynchronen Geschwindigkeiten an. Dabei ist der Upload, bzw. das Versenden eigener Daten, um ein Vielfaches langsamer als der Download. Dies gilt nicht nur bei Kupfer, sondern auch bei der Koax-Glasfaser-Technik. Die BBV baut ihre Netze als einer der ganz wenigen Anbieter immer gleich synchron. Mit Ihrem Glasfaseranschluss können Sie Ihre Daten genauso schnell senden wie empfangen. Daher spricht man hier von einer synchronen Leitung.

Warum ist es wichtig, dass sich so viele Haushalte und Betriebe im Rahmen der Vorvermarktung für die Glasfaser entscheiden?

Klimaneutrale und nachhaltige Zukunfts-Infrastruktur klappt nur gemeinsam. Aktuell geht es nicht nur um den Internetzugang jedes Einzelnen. Die Glasfaser ist ein gemeinsamer Kraftakt aller Bürger und Kommunen im Kreis. Entweder bekommt ein ganzer Kreis in allen Kommunen den Anschluss an die Zukunft oder keiner. Letztlich geht es um den für alle kostenneutralen Aufbau einer modernen Infrastruktur bis in jedes Gebäude. Dies ist eine unserer wichtigsten Gemeinschaftsaufgaben. Fakt ist, der Staat hält sich hierbei angesichts leerer öffentlicher Kassen vornehm zurück. Man vertraut auf die „Marktkräfte“, also die Nachfrage, die das Angebot schaffen soll. Zeigen wir im Main-Tauber-Kreis gemeinsam, dass wir die Glasfaser wollen!

Sind Haus- und Glasfaseranschluss kostenlos?

Grundsätzlich sind in der Vorvermarktung mit einem toni-Internetvertrag die ersten zehn Meter für die Verlegung der Glasfaser vom Bürgersteig (Grundstücksgrenze) bis zu Ihrer Liegenschaft auf Ihrem Grundstück für Sie im Rahmen der Vorvermarktung kostenfrei. Sollte die Entfernung über zehn Meter betragen, bietet die BBV Ihnen über das beauftragte Tiefbauunternehmen, gemäß Vertrag, eine fachgerechte Verlegung für 70 Euro pro laufendem Meter an. Es wird empfohlen, diese Möglichkeit zu nutzen, da der Tiefbauer Ihnen dafür eine fünfjährige Gewährleistung gibt. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zusatzmeter in Eigenleistung zu verlegen. Hierfür wird Ihnen das zu verlegende Material (Leerrohr und Glasfaser) kostenfrei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass weder die BBV noch der Tiefbauer für Ihre Eigenleistungen eine Gewähr übernehmen.

Nach dem Ende der Vorvermarktung müssen die Baukosten selbst bezahlt werden. Diese liegen aktuell bei 2.000 Euro und steigen jährlich weiter an!

Steigert ein Glasfaseranschluss den Wert einer Immobilie?

Ja. Immobilien mit Glasfaser lassen sich besser verkaufen und vermieten. Denn potentielle Käufer und Mieter achten verstärkt auf einen zukunftsfähigen Internetanschluss. Dies gilt insbesondere für Familien, die verstärkt aus der Stadt fliehen und bewusst eine Immobilie im ländlichen Raum suchen. Zwar gibt es keine belastbaren Studien, aber Immobilienexperten rechnen je nach Region mit Wertsteigerungen zwischen drei und acht Prozent.

Ist die Investition in die Glasfaser eine Generationenfrage?

Viele ältere Menschen denken, dass sie keine Vorteile von der Glasfaser haben. Dies ist aber aus unterschiedlichen Gründen falsch. Wir müssen jüngere Generationen in der Kommune halten, um alle eine Zukunft zu haben. Ohne moderne Infrastruktur ziehen insbesondere die Jüngeren in die mit guten Infrastrukturen ausgestatteten Ballungsräume. Daher sind eben nicht nur Baupreise, Schulen und das „Leben im Grünen“ entscheidend, sondern auch die digitale Infrastruktur! Zudem sollte jeder bedenken, dass die eigene Immobilie eines Tages in den meisten Fällen an die Kinder oder Enkelkinder übergeht. Diese benötigen dann in jedem Fall einen Glasfaserzugang, der Jahr für Jahr teurer wird. Glasfaser ist daher generationsübergreifend für alle wichtig.  

Können die Anschlusskosten und Kosten für die Inhausverkabelung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja. Hausanschlusskosten und Kosten für Verkabelungen können vom Hauseigentümer steuerlich mit 20 Prozent geltend gemacht werden.

Können auch andere Anbieter das BBV-Netz nutzen?

Die BBV steht für Open Access. Der freie Zugang zu den eigenen Netzinfrastrukturen steht jedem Anbieter für einen marktüblichen Preis offen. Egal ob Telekom, Vodafone, 1&1 oder andere. Wichtig ist, dass sich jetzt möglichst viele Haushalte und Betriebe für die Glasfaser entscheiden. Gebaut wird, wenn genügend Verträge für ein toni-Internetprodukt zustande kommen. Andere Anbieter werden über kurz oder lang auch kommen, da nach der BBV schon aus Kostengründen niemand später mehr ein eigenes Glasfasernetz baut. Wer den eigenen Kundenstamm halten oder ausbauen möchte, kommt um eine Open Access Kooperation nicht herum.

Gibt es bei der BBV eine Volumenbegrenzung?

Nein! Die Tarife der BBV für ihre toni-Dienste sehen keine Volumenbegrenzung vor. Die gleichen Geschwindigkeiten im Up- und Download sind zudem garantiert.

Lohnt sich das Angebot?

Für 40 Euro pro Monat legt die BBV einen eigenen Glasfaseranschluss ins Haus. Baukosten fallen während der Vorvermarktung in den meisten Fällen nicht an. Mit den synchronen Geschwindigkeiten liegt die BBV bundesweit ganz vorne. Die einmonatigen Kündigungsmöglichkeiten hat kein Anbieter im Glasfasermarkt in petto. Das Angebot ist somit sehr gut und vor allem auch fair.

Wann beginnt die Vertragslaufzeit?

Das Vertragsverhältnis kommt im Falle der Annahme des Antrags zwischen dem Antragssteller und der BBV zustande. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt erst, wenn der „Altvertrag“ ausläuft, und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.

Kostet mich der Wechsel nach der Mindestlaufzeit in einen anderen toni-Tarif Gebühren?

Nein, ein Tarifwechsel ist jederzeit kostenlos möglich.

Kann ich auch zum Kupfer zurück, falls mir die Glasfaser nicht gefällt?

Ja, durch die einmonatige Kündigungsmöglichkeit kann jeder jederzeit risikolos zurückwechseln. Die Gebühren für den Glasfaseranschluss fallen auch erst an, wenn der Anschluss tatsächlich läuft und der Altvertrag ausgelaufen ist. In der Praxis hat dies allerdings bisher niemand getan.

Was ist die Grundstückseigentümererklärung (GEE)?

Die sogenannte Grundstückseigentümererklärung (GEE) berechtigt das ausführende Bauunternehmen, die für den Hausanschluss erforderlichen Leerrohre auf (bzw. unter) dem jeweiligen Grundstück zu verlegen und das entsprechende Haus an das Glasfasernetz anzuschließen. Die Grundstückseigentümererklärung basiert auf dem § 45 a des Telekommunikationsgesetzes. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Liegt der BBV keine Grundstückseigentümererklärung und somit Erlaubnis zur Leitungsverlegung auf Ihrem Grundstück vor, kann die Anbindung des jeweiligen Hauses nicht erfolgen. Daher am besten die GEE gleich mit dem Vertrag unterschreiben und abgeben.

Erhält jedes Haus eine eigene Glasfaser oder muss ich diese mit dem Nachbarn teilen?

Für jedes anzuschließende Haus zweigt die BBV eine eigene Glasfaserleitung vom Hauptstrang ab. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich deren Anzahl nach den Wohneinheiten.

Wie wird die Zuleitung vom Bürgersteig zum Haus gebaut?

Für die Zuleitung zum Haus setzt die BBV in der Regel auf eine moderne Verlegetechnik. Die sogenannte „Erdrakete“ gräbt sich 40 bis 50 Zentimeter unter dem Vorgarten oder der Zufahrt mit Pressluft wie ein Maulwurf von der Grundstücksgrenze zum Haus. Vor dem Haus hebt der Tiefbauer ein kleines Loch aus, um die Erdrakete quasi in „Empfang“ zu nehmen. Um die Glasfaser in den Keller des Gebäudes einzuführen, wird ein kleines, schmales Loch (20 Millimeter) von unten nach oben in die Kellerwand gebohrt, damit kein Wasser einlaufen kann. Danach wird dieses Loch wieder fachgerecht und vor allem wasserdicht verschlossen.

Was passiert auf meinem Grundstück und mit meinem Haus?

Der von der BBV beauftragte Tiefbauer wird alle Maßnahmen vorher mit dem Hauseigentümer besprechen. Dieser stellt sicher, dass Grundstück und Haus nach Abschluss der Bauarbeiten wieder ordnungsgemäß instandgesetzt werden. Auf alle Bauarbeiten auf Privatgrundstücken gilt eine fünfjährige Gewährleistung durch das Bauunternehmen. Dies umfasst auch die Hausdurchführung.

Wie tief muss der Anschluss im Erdboden liegen?

Die BBV verlegt die Glasfaserkabel auf Privatgrundstücken in ca. 40 bis 60 Zentimeter Tiefe. Dabei wird überwiegend moderne Technik eingesetzt, um die Kabel möglichst unterirdisch und ohne Umgraben sicher und bequem zu verlegen.

Wird beim Verlegen mein Garten in Mitleidenschaft gezogen?

Grundsätzlich spricht die BBV alle Baumaßnahmen vorher mit Ihnen ab. Je nach Beschaffenheit des Vorgartens oder der Einfahrt (Hecken, Bäume, Pflaster, Teer, Beton oder Sonstiges) kann es sein, dass Grabungen mit dem Spaten (Breite 30 Zentimeter, Tiefe 40 bis 50 Zentimeter) oder mit einem Spezialbagger mit schmalem Löffel vorgenommen werden. Dabei ist die BBV bestrebt, den Zustand des Gartens nicht zu verändern. Sollte es dennoch einmal einen Schaden geben, kommt die BBV dafür selbstverständlich auf.

Wie wird der Netzabschluss im Keller eingerichtet?

Die Glasfaserleitung, die durch ein Leerrohr, das über eine Hauseinführung von der Straße bis in Ihren Keller geführt wird, endet in der Glasfaser-Abschlussdose (APL). Vom APL aus wird über eine weitere Glasfaser im Rahmen der Aktivierung Ihres Anschlusses das Glasfaser-Endgerät (ONT) angeschlossen. Wir stellen Ihnen den ONT kostenfrei bereit. Bitte beachten Sie, dass der ONT in der Nähe einer Steckdose angebracht werden muss, um diesen mit Strom zu versorgen.

Entstehen mir Zusatzkosten beim Anschluss?

Die BBV trägt die Kosten des Glasfaseranschlusses auf den ersten zehn Metern von der Bürgersteigkante zum Haus vollständig. Wenn dann innerhalb des Wohnbereiches ein Datenkabel verlegt werden muss, ist dieses durch den Besitzer oder Mieter zu tragen. Das Kabel kann in Eigenleistung oder aber durch lokale BBV- Handwerkspartner verlegt werden. Bei Einfamilienhäusern gilt dies ebenfalls für die Leitung vom Keller bis in den Wohnbereich. Als preiswerte Alternative empfehlen manche hier die kabellose Vernetzung über Powerline-Adapter oder WLAN. Die BBV rät aber davon klar ab, da bei beiden Techniken deutlich an Bandbreite verloren geht.

Wer trägt die Kosten der Inhausverkabelung?

Die Inhausverkabelung vom ONT zu Ihrem Router ist nicht Bestandteil der Leistungen der BBV. Diese können Sie selbst vornehmen oder von einem Fachmann durchführen lassen. Die BBV arbeitet mit einer Reihe von Fachbetrieben im Main-Tauber-Kreis zusammen und empfiehlt Ihnen dort gerne einen Ansprechpartner.  

Muss ich meinen bisherigen Anbieter für einen Glasfaseranschluss verlassen?

Ja. Die BBV ist der einzige Anbieter, der im gesamten Landkreis ein flächendeckendes Glasfasernetz ausbaut.

Läuft das nach den Erfahrungen der BBV unproblematisch? Der Wechsel des Anbieters sorgt ja erfahrungsgemäß oft dafür, dass man einige Wochen ohne Telefon und Internet dasteht.

Da der Kunde der BBV mit der Glasfaser auf ein komplett unabhängiges Netz wechselt, gibt es diese Probleme erst gar nicht. Er sollte aber an die rechtzeitige Kündigung beim Altanbieter denken, die von der BBV gerne übernommen wird. 

Was ist mit den bisherigen Internet-Verträgen?

Der Kunde kann seinen bisherigen Vertrag beim Altanbieter selbst kündigen. Die BBV rät allerdings dringend davon ab, wenn der Kunde einen Vertrag mit Internet und Telefonie beim Altanbieter hat und seine Rufnummer mitnehmen möchte. Um diese Mitnahme bei einem Wechsel zu einem toni-Produkt zu gewährleisten, benötigt die BBV einen vom Kunden unterschriebenen Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag. Dann kann die BBV den Altvertrag rechtzeitig beim Altanbieter kündigen.

Wie funktioniert die Kündigung des Vertrags beim Altanbieter?

Wenn Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, kündigt die BBV für Sie den bestehenden Vertrag. Dafür müssen Sie lediglich das Portierungsformular ausfüllen und bei der BBV abgeben. Sollten Sie keine Rufnummer mitnehmen wollen, müssen Sie selbst Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Bitte warten Sie hiermit, bis die BBV-Techniker den APL angebracht haben. Erst dann ist eine Kündigung sinnvoll. So entsteht kein Leerlauf, in dem Sie evtl. kein Internet oder Telefon haben. Die Vertragslaufzeit von einem Monat beginnt erst mit Ablauf Ihres Altvertrags.

Was passiert, wenn ich meinen Vertrag mit dem Altanbieter kündige?

Kündigen Sie in keinem Fall Ihren Telefonvertrag selbst, wenn Sie ihre alten Rufnummern behalten möchten. Diese sind dann weg. Eine nachträgliche Portierung der Rufnummern ist sehr unwahrscheinlich. Bitte achten Sie darauf, dass dieser Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag korrekt ausgefüllt ist. Dies betrifft vor allem die Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Straße. Diese müssen mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter exakt übereinstimmen. Andernfalls kann Ihr Altanbieter die Portierung ablehnen und es verlängert sich ggf. Ihr Altvertrag, wenn dadurch Kündigungsfristen versäumt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBV helfen Ihnen dabei sehr gerne.

Wie erfolgt die Umstellung bzw. Kostenregelung auf einen Vertrag bei der BBV toni?

Erst wenn bei Ihnen die Technik im Haus liegt und die BBV startklar ist, wird durch ein Portierungsformular Ihr bisheriger Vertrag beim alten Anbieter gekündigt Der neue Vertrag beginnt dann erst, wenn Ihr alter Vertrag beendet ist. Es entstehen Ihnen daher keine doppelten Kosten! Die BBV stellt Ihnen den Anschluss erst ab Aktivierung in Rechnung. Wichtig: Das Portierungsformular wird von Ihnen unterschrieben und von der BBV an den alten Anbieter versendet!

Was ist bei Neubaugebieten bzw. zukünftigen Neubaugebieten?

Die Gemeinden haben der BBV bisher geplante Neubaugebiete bereits mitgeteilt bzw. werden dies tun. Diese berücksichtigt die BBV bei der Planung des Netzes. Alle Neubaugebiete, die während der Vorvermarktung bzw. während des Ausbaus erschlossen oder geplant werden, bindet die BBV an ihr Glasfasernetz an.

Gibt es einen Router dazu?

Sie bekommen von der BBV ein Glasfaser-Abschlussgerät. Bei der Routerwahl empfiehlt die BBV Ihnen eine FRITZ!Box. Diese können Sie bei der BBV erwerben. Bedingt durch die aktuelle Halbleiterknappheit im Markt kann es allerdings zu Zeitverzögerungen bei der Lieferung kommen.

Wie bekomme ich vor Vertragsunterschrift direkt Infos zum Grundstück bezüglich des Tiefbaus, wenn ich weiter weg bin von der Straße?

Gerne kann ein Vertriebsmitarbeiter der BBV zu Ihnen kommen, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen und mit Ihnen zu besprechen. Dies betrifft auch Kostenschätzungen und ggf. mögliche Eigenleistungen.

Bekomme ich bei toni eine IPv4 Adresse und läuft alles über Dual Stack?

Die BBV ist noch nicht von der IPv4 Knappheit betroffen und hat daher derzeit auch keine konkreten Planungen dazu. Aktuell ist (und bleibt) es möglich eine IPv4 Adresse zu bekommen. Geschäftskunden können darüber hinaus eine feste IP-Adresse buchen.

Bekomme ich IPv6 Adressen?

Bei toni bekommen Sie auch eine IPv6 Adresse.

Wer sind die Investoren hinter der BBV?

Der Investor der BBV ist die britische Infracapital. Diese finanziert auch die gesamten Ausbaukosten in Höhe von 125 Millionen Euro.

Wer betreibt das Glasfasernetz der BBV?

Das Glasfasernetz wird von der BBV betrieben.

Wie viele Landkreise und Orte, sowie Einzelanschlüsse hat die BBV bereits in Betrieb?

Glasfasernetze der BBV sind bereits in Römerberg, Bretten, Ilmenau, sowie in Teilen des östlichen Rhein-Neckar-Kreises in Betrieb. Zudem hat der Ausbau im benachbarten Neckar-Odenwald-Kreis begonnen.

Was passiert mit dem Netzbetrieb bei finanziellen Problemen/Insolvenz der BBV?

Durch das bestehende Telekommunikationsgesetz wäre ein reibungsloser Weiterbetrieb des Netzes jederzeit gewährleistet. Allerdings steht die BBV durch ihren Investor auf festen finanziellen Füßen.  

Hat man einen Vorteil bzw. Nachteil, wenn man einen Vertrag sofort oder erst im April 2022 abschließt?

Die aktive Vermarktungsphase endet im Januar 2022. Es schließt sich die Einreichphase von Februar bis April 2022 an, in der ebenfalls noch die vergünstigten Konditionen gelten.

Je früher jedoch die unterzeichneten Verträge erfasst werden können und die Vorvermarktungsquote erreicht ist, umso schneller kann in die Ausbauplanung eingestiegen werden.

Wie kann ein Verein eine Vereinsvereinbarung abschließen?

Jeder interessierte Verein kann sich bei Herrn Kay Gutreise melden. Er ist unter der E-Mail-Adresse kgutreise@bbv-vertrieb.de zu erreichen.

Wie viele Verträge benötigen Sie bis Ende April 2022, um kreisweit die Glasfaser auszubauen?

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