Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Leichte Sprache
Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für behinderte Menschen.
Eingliederungs-Hilfe ist Geld, das für Menschen mit Behinderung bezahlt wird.
Was ist eine Behinderung?
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 12.
Das Sozial-Gesetz-Buch 12 sagt zur Behinderung gehören zwei Dinge.
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch dauerhaft nicht das gleiche kann
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.
Und eine Behinderung ist,
- Wenn Menschen nicht laufen können.
- Wenn Menschen nicht reden können.
- Wenn Menschen nicht ohne Hilfe leben können.
- Wenn Menschen alleine nichts unternehmen können
Wer kümmert sich um mich?
Das Land-Rats-Amt Main-Tauber-Kreis kümmert sich um Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Das Land-Rats-Amt plant und bezahlt die Unter-Stützung.
Jeder Mensch braucht andere Hilfen.
Fall-Manager helfen bei Fragen von Menschen mit Behinderung.
Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?
Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
Das Sozial-Amt prüft:
- Brauchen Sie Geld für Ihre Hilfen?
- Oder haben Sie genug Geld und können die Hilfe bezahlen?
- Oder haben Sie genug Vermögen und können die Hilfe selbst bezahlen?
Es gibt verschiedene Hilfen.
Hilfen für erwachsene Menschen
Hilfen für Kinder
Zuständiges Amt
Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration »
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon:09341/82-0
Fax:09341/82-5920
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