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  • Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis
    Sollten Sie keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie eine empfangsberechtigte Person/Firma, deren Hauptwohnsitz/Sitz im Main-Tauber-Kreis ist.
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen
  • Keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr
    Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn jemand mit dem Antrag auf Zulassung beauftragt wird
    Die bevollmächtigte Person hat die Vollmacht vorzulegen und sich auszuweisen. Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.
  • Das Fahrzeug benötigt einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU). Ebenso einen gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese für das Fahrzeug vorgeschrieben ist. Die Hauptuntersuchung und ggf. die Sicherheitsprüfung müssen mindestens bis zum Ablauf der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens gelten.
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