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Sie oder Ihre Vertretung beantragen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde. 

Das Fahrzeug muss vorgeführt werden.

War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung – längstens für ein Jahr.

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

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