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Sonderzahlung und Leistungsentgelt
Unsere Mitarbeitenden erhalten im November eine Jahressonderzahlung (sogenanntes „Weihnachtsgeld“). Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung von 85 Prozent des Monatsgehalts. Zudem erhalten Beschäftigte ab dem zweiten Beschäftigungsjahr, sofern mindestens die Normalleistung erbracht wird, ein Leistungsentgelt von circa zwei Prozent des Jahresgehalts des Vorjahres.