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Muss der Betrieb jede Mehrwegverpackung zurücknehmen?

Nein. Die Rücknahmepflicht der Betriebe beschränkt sich nur auf solche Mehrwegverpackungen, die sie selbst in Verkehr gebracht haben. Sie sind nicht verpflichtet, andere Mehrwegbehältnisse zurückzunehmen.

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