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FAQ zu Anliegen privater Waldbesitzer

Ist ein Waldbesitzender für seinen Wald verantwortlich?

Waldeigentümer sind im Rahmen gesetzlicher Regelungen grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, wie sie ihren Wald behandeln.

Nur bei besonderen Gefahrenlagen besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen, zum Beispiel wenn die Sicherheit der Menschen an Verkehrswegen und an Bebauungen beeinträchtigt wird oder wenn Gefahr besteht, dass sich Schädlinge rasch ausbreiten können. Die Verantwortung und die Haftung bei Schäden obliegen grundsätzlich den Waldeigentümern.

Der Wald verändert sich im Laufe der Zeit: Die Bäume wachsen, bis sie sterben. Die Standfestigkeit der Bäume kann leiden oder es kann aus einem Mischwald eine Monokultur entstehen. Regelmäßige gezielte Eingriffe sind sinnvoll, um das Risiko zu begrenzen, dass der Waldbestand labil werden oder dass die Widerstandsfähigkeit leiden könnte.

Waldbesitzer sollten regelmäßig nach ihrem Wald schauen. Nur so können Gefahrenlagen oder unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden.

Selbstverständlich steht der örtliche Förster, die örtliche Försterin auf Wunsch Waldbesitzern mit Rat und Tat zur Seite.

Wie kann das Forstamt den einzelnen privaten Waldbesitzer unterstützen?

Die Unterstützung privater Waldbesitzer erfolgt durch

  • Beratung
  • Förderung
  • Fallweise Betreuung

Erklärfilme Privatwaldbetreuung und -förderung (landwirtschaft-bw.de)

Das Forstamt bietet außerdem Informationen für Waldbesitzer und für Waldinteressierte an

Das Forstamt bietet auf Anfrage weitere praktische Unterstützungsleistungen als Hilfestellung an, zum Beispiel die Vermittlung von Forstdienstleistern, die Organisation räumlich konzentrierter gemeinschaftlicher Holzerntemaßnahmen und vieles mehr.

Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Forstrevierleitenden.

Welche Aufgaben hat der Förster/die Försterin im Privatwald?

Der Förster bzw. die Försterin steht dem privaten Waldbesitzer mit Rat und Tat zur Seite. Sie werden grundsätzlich nur dann tätig, wenn der private Waldbesitzer dies auch so wünscht.

Anlässe gibt es genügend. Der gewichtigste ist: Der Klimawandel belastet unsere Wälder massiv. Viele Bäume leiden an den Folgen von Wassermangel und Wärmebelastungen. Ziel ist es, durch eine vorsorgende Waldbewirtschaftung die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu stärken und das Risiko einzugrenzen.

Beratung

Die Förster und Försterinnen beraten Sie gerne, wie Sie Ihrem Wald helfen können. Sie beraten zu möglichen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten. Zudem können die Förster und Försterinnen auf Beschränkungen hinweisen, die beispielsweise der Naturschutz verlangt. Diese Beratung ist vollkommen kostenlos.

Fallweise Betreuung

Die Förster und Försterinnen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen aktiv unterstützen! Auf Wunsch und nach vertraglicher Vereinbarung werden auch fachliche Dienstleistungen übernommen, zum Beispiel

  • Holz auszeichnen (= Markieren der zu entnehmenden Bäume),
  • aufgearbeitetes Holz sortieren und erfassen,
  • Maßnahmen wie zum Beispiel Holzernte oder Kulturbegründung organisieren und überwachen.

Für diese Dienstleistungen wird ein Entgelt erhoben. Nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibt nur noch ein geringer Eigenanteil (16,50 Euro je Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Echtkostenstundensatz = rund 29 Euro je Stunde).

Das Forstpersonal verfügt über Sachverstand, Erfahrung und Können. Förster sind dem Wohl des Waldes verpflichtet. Sie sind vollkommen unabhängig und haben keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Sie nehmen die Verantwortung für den anvertrauten Wald uneingeschränkt wahr und verstehen sich grundsätzlich als Treuhänder der Waldbesitzer.

Wenn der Privatwaldbesitzer einen Dienstleister beauftragen möchte, der Holz einschlägt und verkauft, empfiehlt das Forstamt, das Auszeichnen (Auswahl der zu entnehmenden Bäume) und die Holzaufnahme (Feststellung von Menge und Güte) vom Förster oder der Försterin vornehmen zu lassen. Die Kosten sind erschwinglich und der Waldbesitzende kann sich sicher sein, dass die „richtigen“ Bäume eingeschlagen werden. Das bedeutet auch, dass Einschlagsmenge und Holzgüte kontrolliert werden.

Wo kann ich mich über die Möglichkeiten der forstlichen Förderung informieren?

Privatwaldbesitzer können Zuwendungen für nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten. Informationen über die aktuellen Regelungen können Sie aus dem Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) entnehmen.

Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen (landwirtschaft-bw.de)

Weitere Auskünfte können Sie vom Fördersachverständigen beim Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erhalten:

Forstamt »

Wellenbergstraße 7
97941 Tauberbischofsheim

Telefon:09341/82-5220
Fax:09341/828-5200
Kontaktformular
HinweisPostanschrift: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
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Welcher Förster/welche Försterin ist für mein Anliegen als Privatwaldbesitzer zuständig?

Im Main-Tauber-Kreis wird der Wald in Forstrevieren betreut. Die Forstreviere sind flächendeckend über den gesamten Kreis gespannt. Ein Forstrevier umfasst die Fläche einer Gemeinde bzw. bei sehr großen Gemeinden mit vielen Teilorten mehrere Gemarkungen. Jede Gemarkung ist bis auf einige Ausnahmen grundsätzlich einem Forstrevier zugeordnet. Der Privatwaldbesitzer findet seinen Ansprechpartner oder seine Ansprechpartnerin in den Übersichten:

Wo kann ich Informationen über meinen Wald abrufen?

Seit 2021 gibt es eine Smartphone-Applikation mit der Bezeichnung „Wald-Expert“, die Waldbesitzer zu Fragen ihres Waldes und der Waldbewirtschaftung unterstützen soll.

Die Wald-Expert-App ist kostenlos im Google-Playstore oder im Apple-Appstore verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://waldexpert.waldportal-bw.de/de.

Daneben gibt es Apps, mit deren Hilfe Bäume und Sträucher identifiziert werden können, zum Beispiel „Flora incognita“. Diese Apps können aus dem Google-Playstore bzw. Apple-Appstore heruntergeladen werden.

Kann ich die Arbeiten im Wald selbst erledigen?

Holzfällung ist eine sehr gefährliche Tätigkeit. Die laufende Sägekette der Motorsäge kann schwerste Verletzungen verursachen. Außerdem sind ausbrechende tote Äste, ein unkontrolliertes Zufallbringen des abgesägten Baumes sowie ein Zurückschleudern abbrechender Äste beim Fällvorgang ein tödliches Risiko bei der Holzernte.

Grundvoraussetzungen sind eine vollständige persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe etc.) und ein zertifizierter Motorsägenlehrgang.

Auch wenn der Waldbesitzer einen Motorsägenlehrgang absolviert hat, sollte dieser seine Fähigkeiten kritisch prüfen. Der Lehrgang dauert nur Tage, die Berufsausbildung eines Forstwirts dagegen drei Jahre.

Zur Beurteilung der vielfältigen Gefährdungen verweisen wir auf Informationsangebote der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,

Wir raten Ihnen: Lassen Sie die Fällarbeiten von ausgebildeten Forstwirten erledigen. Forstwirte können die Risiken und Gefährdungen richtig einschätzen, denn es ist ihr Beruf und sie haben sich eine Menge an Erfahrung in ihrem Beruf angeeignet. Der zuständige Forstrevierleitende kann Ihnen zuverlässige Dienstleister empfehlen.

Das finanzielle „Einsparungspotenzial“ durch Selbermachen ist gering. Das Unfallrisiko und die schwere körperliche Belastung dagegen sind sehr hoch.

Wenn gefährliche Arbeiten selbst ausgeführt werden sollen, sollte vorher unbedingt bedacht werden, wie die Rettung im Wald organisiert wird: Wer kann erste Hilfe leisten? Wer kann Hilfe holen? Wie ist sichergestellt, dass Rettungskräfte den Unfallort im entlegenen Wald finden?

Das Forstamt empfiehlt dazu, ein Smartphone mitzuführen und die App „what3words“ (erhältlich im Apple-Appstore oder im Google-Playstore). Damit kann der Rettungsleitstelle, die den Notruf entgegennimmt, der eigene Standort präzise mitgeteilt werden.

Der wichtigste Grundsatz ist: niemals allein mit der Motorsäge arbeiten!!

Was ist bei der Wiederaufforstung geschädigter Wälder zu beachten?

Im Zuge der Klimawandels sind belastende Schadereignisse im Wald immer häufiger zu erwarten. Was tun, wenn ein Schadereignis aufgetreten ist? Wie und womit kann ich einen stabilen Wald begründen und wie kann ich das Risiko für die nächste Waldgeneration streuen?

Für diese Fragen hat das Forstamt Empfehlungen ausgearbeitet.

Die Situation im Wald ist aber sehr komplex und nicht alle Aspekte lassen sich in allgemeinen Empfehlungen abhandeln.

Daher sollten unbedingt die Forstrevierleitenden um einen konkreten Vorschlag für die Aufforstung der Schadfläche vor Ort gebeten werden. Auf Wunsch wird auch ein schriftlicher Wiederbewaldungsplan erstellt, in dem alle wichtigen Aspekte schriftlich festgehalten sind.

Auskünfte zur Förderung können beim Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis eingeholt werden. Alternativ können die Information im Förderwegweiser des Ministeriums für den Ländlichen Raum abgerufen werden.

Förderwegweiser des Ministeriums für Verbraucherschutz und Ländlichen Raum (foerderung.landwirtschaft-bw.de)

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97941 Tauberbischofsheim

Telefon:09341/82-5220
Fax:09341/828-5200
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