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  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass

     -    Bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter (sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“) oder ein entsprechender Nachweis über die Entrichtung der Kfz-Steuer beim Hauptzollamt (nur Barzahlung möglich).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Amtliche Kennzeichenschilder (nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist (siehe „Voraussetzungen“).
  • Das Fahrzeug ist zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
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