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Bauschutt

Bauschutt wird in „Verwertbaren Bauschutt“ und „Nicht verwertbare mineralische Abfälle“ unterschieden.

Für asbesthaltige Abfalle und künstliche Mineralfaser / KMF (Glaswolle, Steinwolle u. ä.) gelten besondere Entsorgungsvorschriften.

Zum verwertbaren Bauschutt gehören sortenreiner Beton, sortenreine Gipskartonplatten, sortenreine Dachziegel und sortenreiner bituminöser Straßenaufbruch. Dieser muss über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.

Zu den nicht verwertbaren mineralischen Abfällen gehören: Fliesen, Bimssteine, Gips, Kunstharzputz, Gasbetonsteine, Glasbausteine, Spiegel- und Drahtglas usw. Diese können in kleineren Mengen über die Recyclinghöfe, in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Eine Annahme ist nur möglich, wenn dieser frei von Metall, Dämmung, Bauschaum, Kabelresten, Kunststoffen, Papier, Holz etc. ist.

Verunreinigte Anlieferungen werden abgewiesen.

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