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Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Die Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Das Ausfuhrkennzeichen wird für den Gültigkeitszeitraum besteuert (mindestens jedoch einen Monat).

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