Sachgebiet Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizeirecht

Rechts- und Ordnungsamt

Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim

Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel sind nach dem Versammlungsgesetz anmeldepflichtig. Eine Versammlung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn mehrere Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsgewinnung oder Meinungskundgabe zusammenkommen. Die Anmeldung erfolgt bei der Kreispolizeibehörde, die die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen kann, wenn erkennbar ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die beiden Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim sind jeweils für das Stadtgebiet zuständig, das Landratsamt ist zuständig für alle anderen Gemeinden des Landkreises. Versammlungen in geschlossenen Räumen und Spontanversammlungen sind nicht anmeldepflichtig.


Grundsätzlich besteht gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Deutschland Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe bedürfen jedoch einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder der Überwachung. Bei bestimmten Branchen wird die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden nach erfolgter Gewerbe-Anmeldung oder Gewerbe-Ummeldung überprüft. Eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist z.B. für die Ausübung eines Reisegewerbes erforderlich. Zudem wird für den Betrieb einer Gaststätte unter Umständen eine Erlaubnis benötigt.


Weitere Aufgaben bestehen im Bereich des Handwerksrechts, der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Überprüfung der Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Ebenso werden unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt, und es wird die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg überwacht.


Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden alle Fragen beantwortet, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.

Telefonische Erreichbarkeit (im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht)
Mo geschlossen
Di 08:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Di im Monat)
14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden zweiten Di im Monat)
Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Do 13:00 - 16:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:)
Mo 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 12:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Zuständig für 17 Dienstleistungen