Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht

Rechts- und Ordnungsamt

Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim

Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Kontrolle der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.


Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.

Allgemeine Sprechzeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:)
Mo 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 12:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Zuständig für 25 Dienstleistungen