Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Gartenstraße 1
Haus I
97941 Tauberbischofsheim
Wer durch eine wesentliche Behinderung an der Gesellschaft nur eingeschränkt teilhaben kann oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, kann einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Eingliederungshilfe wird überwiegend einkommens- und vermögensabhängig gewährt.