Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Gartenstraße 1
Haus I
97941 Tauberbischofsheim

Wer durch eine wesentliche Behinderung an der Gesellschaft nur eingeschränkt teilhaben kann oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, kann einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.


Eingliederungshilfe wird überwiegend einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Allgemeine Sprechzeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:)
Mo 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 12:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Zuständig für 2 Dienstleistungen