Sachgebiet Asylbewerberleistung/Wohnheimverwaltung/Unterbringung
Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Mühlwehrstraße 17
97980 Bad Mergentheim
Geflüchtete, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nach bestimmten Quoten auf die einzelnen Bundesländer und dann nach einer einwohnerbezogenen Quote auf die Stadt- und Landkreise weiter verteilt. Die vorläufige Unterbringung erfolgt in Baden-Württemberg in Gemeinschaftsunterkünften, die jeder Stadt- bzw. Landkreis betreiben muss.
Das Sachgebiet Asylbewerberleistung / Wohnheimverwaltung / Unterbringung ist für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis und für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlich.