Bauamt

Von A wie Architektur bis Z wie Zuwendungsbescheid: Breitgefächert, interessant und anspruchsvoll sind die Aufgaben des Kreisbauamtes.


In vier Sachgebieten beschäftigen sich die Mitarbeiter mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, einschließlich Denkmalschutz und Wohnraumförderung, Schornsteinfegerrecht und Friedhofswesen. In den Bereichen Wohnraumförderung und Schornsteinfegerwesen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den gesamten Landkreis.


Das Kreisbauamt ist zuständig für sämtliche bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren in 15 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei der Bauleitplanung für 16 Städte und Gemeinden.

Allgemeine Sprechzeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:)
Mo 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 12:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Zuständig für 18 Dienstleistungen