Tierseuche

Keine Lebensmittel von Tieren aus Ausland mitbringen um der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen

Salamibrötchen

Minister Peter Hauk MdL: „Schützen Sie die heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation! Lebensmittel tierischen Ursprungs gehören nicht ins Gepäck!“ Zur Reisezeit keine Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitbringen, um der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.

„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist ungefährlich für Menschen aber eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Mit Beginn der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen. Urlauberinnen und Urlauber können einen Beitrag leisten und dies verhindern. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (15. August) in Stuttgart.

Die ASP kommt insbesondere in weiten Teilen Osteuropas, Asiens sowie auch in Ostdeutschland und Italien vor.

Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen. Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste gehören immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.

Hintergrundinformationen:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen, jedoch ungefährlich für Menschen. Sie kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet.

Im September 2020 trat als erster Fall in Deutschland die ASP bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg auf. Im Folgenden verzeichneten auch die Bundesländer Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Fälle beim Wildschwein.

Am 15. Juli 2021 wurde das ASP-Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg nachgewiesen. Es folgten 7 weitere regional vereinzelte ASP-Ausbrüche bei Schweinehaltungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und am 25. Mai 2022 auch im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg.

Diese Ausbrüche bei gehaltenen Hausschweinen zum Teil in großer Entfernung zu den Regionen mit ASP-Fällen bei Wildschweinen zeigen, dass vor allem das menschliche Fehlverhalten als Hauptursache für den Eintrag des ASP-Virus in Schweinehaltungen zu betrachten ist.

Der ASP-Ausbruch in Emmendingen hatte neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine auch schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Produktionskette. Eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation konnte vermieden werden.

Die Ausbrüche der ASP bei gehaltenen Schweinen zeigen wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Hausschweinen sind. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird. Aus dem Ausland stammende Arbeitskräfte sind daher entsprechend anzuweisen.

Ausführliche Informationen zur ASP finden Sie auf der Internetseite des MLR unter: https://mlr-bw.de/asp

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