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Jugendhilfeplanung

Allgemeine Informationen

Zur Planung und Realisierung von Leistungen und Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe haben das Jugendamt und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemeinsam die notwendigen Schritte zu unternehmen. Die Gesamt- bzw. Planungsverantwortung liegt dabei beim Jugendamt. Die Planungsbeauftragten für Jugendhilfeplanung sind Ansprechpartnerinnen für die Regionalen Planungsgruppen der Jugendhilfeplanung im Landkreis; sie koordinieren und vernetzen die Aktivitäten der drei Planungsgruppen Nord / Mitte / Süd und sind für die Abstimmung der Planungen mit der Zentralen Planungsgruppe zuständig. An den verschiedenen Regionalen Planungsgruppen sind neben dem Jugendamt die Kooperationspartner aus Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der freien Jugendhilfe sowie Kreisjugendring beteiligt.

Planungskonzeption und -organisation

Die Konzeption und Organisation der Jugendhilfeplanung des Main-Tauber-Kreises wurde im November 1998 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises verabschiedet.

Jugendhilfeplanung als Aushandlungsprozess zwischen Adressaten / Betroffenen, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Wohlfahrts- und Jugendverbänden, Fachkräften innerhalb und außerhalb des Jugendamtes, Verwaltung sowie Kommunalpolitik erfolgt im Main-Tauber-Kreis über die

1. Zentrale Planungsgruppe
zuständig für die Steuerung des Planungsprozesses

2. Regionalen Planungsgruppen Süd, Mitte und Nord
als Foren zur Beteiligung von freien Trägern der Jugendhilfe und weiteren Institutionen in den drei Teilgebieten Süd, Mitte und Nord des Landkreises

3. Expertengruppen
die zeitlich befristet eingesetzt sind und aus Fachleuten der Verwaltung und der Jugendhilfeinstitutionen bestehen.

Zentrale Planungsgruppe
Die Zentrale Planungsgruppe ist zuständig für die Steuerung des Planungsprozesses unter dem Gesichtspunkt des Gesamtinteresses der Jugendhilfe im Landkreis. Sie koordiniert und bündelt die Ergebnisse aus den Regionalen Planungsgruppen sowie anderer an der Jugendhilfeplanung beteiligten Institutionen. Sie bewertet den Handlungsbedarf, prüft Anträge und gibt Arbeitsaufträge an die Regionalen Planungsgruppen und Expertengruppen. Sie stellt das Bindeglied zwischen den Gremien, der Verwaltung und den Regionalen Planungsgruppen dar.

Regionale Planungsgruppen
Die Regionalen Planungsgruppen sind Foren zur Beteiligung von freien Trägern der Jugendhilfe und anderen mit der Jugendhilfeplanung befassten Institutionen in den drei Teilgebieten Nord, Mitte und Süd des Landkreises. Sie stellen die Interessenvertretung der jeweiligen Region für die Jugendhilfe dar. Durch die Auswahl ihrer in der Region tätigen Mitglieder bringen sie ortsbezogene und praktische Erfahrungen in die Jugendhilfeplanung ein. Sie sind zuständig für die Bearbeitung aller Arbeitsfelder der Jugendhilfe in der Region.

Der Bereich der Planungsregion Nord umfasst die Kommunen Wertheim, Külsheim und Freudenberg.

Die Planungsregion Mitte umfasst die Gemeinden und Städte Werbach, Großrinderfeld, Tauberbischofsheim, Königheim, Grünsfeld, Wittighausen, Lauda-Königshofen, Boxberg und Ahorn.

Der Planungsbezirk Süd umfasst die Kommunen Igersheim, Bad Mergentheim, Assamstadt, Weikersheim, Creglingen und Niederstetten.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Nicht zutreffend.

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 21. November 2013 durch das Jugendamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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