Beteiligungsverwaltung
Allgemeine Informationen
Der Main-Tauber-Kreis ist an verschiedenen Unternehmen in Privatrechtsform beteiligt. Mit der Einschaltung kommunaler Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung von kommunalen Aufgaben wird zwar die Aufgabenwahrnehmung aus der Kernverwaltung ausgegliedert, die Aufgaben selbst verbleiben aber beim Kreis. Aus dieser fortbestehenden Aufgaben- und damit auch Finanzverantwortung des Landkreises folgt eine Steuerungs- und Überwachungspflicht bei den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften.
Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner Sitzung am 3. April 2019 die Grundsätze zur Verwaltung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften des Landkreises festgelegt und eine Beteiligungsrichtlinie beschlossen. Sie dient als Regelwerk, welches die speziellen Anforderungen an kommunale Unternehmen nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg berücksichtigt.
Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung hat der Main-Tauber-Kreis auch jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar (oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar) beteiligt ist, zu erstellen. Der Bericht stellt die wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit der Beteiligungsunternehmen transparent dar und schafft eine Bewertungsgrundlage für die Aufgabenerfüllung der Beteiligungen. Durch ihn wird der Informationsfluss verstetigt und die Informationsinhalte vereinheitlicht.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Nicht zutreffend.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 8. April 2019 durch das Büro des Landrats des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.
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