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23.09.2021

Gemeinderatswahl Tauberbischofsheim: Landratsamt legt Berufung gegen Gerichtsurteil ein

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart eingelegt. Das Gericht hatte zuvor das Landratsamt verpflichtet, das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 in der Kreisstadt Tauberbischofsheim für ungültig zu erklären. Das Landratsamt hält die Wahl jedoch weiterhin eindeutig für gültig, auch nachdem es die Sach- und Rechtslage nochmals eingehend geprüft hat.

Eine Bürgerin der Stadt Tauberbischofsheim hatte am 10. Juni 2019 Einspruch gegen das Ergebnis der Gemeinderatswahl eingelegt. Nachdem das Landratsamt diesen zurückgewiesen hatte, legte sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein. In ihrer Wahlanfechtung nannte die Bürgerin verschiedene Gründe für die Wahlanfechtung, darunter die nach ihrer Auffassung nicht ausreichende Repräsentation des Stadtteils Impfingen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichte am 27. August 2021 das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, die Zurückweisung des Anspruchs aufzuheben und die Wahl vom 26. Mai 2019 für ungültig zu erklären. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde jedoch die Berufung zugelassen.

Unabhängig davon, wie das Berufungsverfahren ausgehen wird, werden alle getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse weiterhin rechtswirksam sein. Wenn es letztendlich dazu kommen sollte, dass aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Berufungsverfahren vorzeitig neu gewählt werden muss, führen die aktuellen Mitglieder des Gemeinderates ihre Geschäfte bis zur Wahl weiter. Auch muss das Landratsamt die Wahl im Jahr 2019 nur dann für ungültig erklären, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und somit keine höhere Instanz mehr angerufen werden kann. „Somit hat das Verfahren derzeit keine Auswirkungen auf die Arbeit des Gemeinderates“, fasst Erster Landesbeamter Florian Busch zusammen.

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist weiterhin der Auffassung, dass die Klage nicht zulässig war und die klagende Bürgerin in ihren Rechten nicht verletzt wurde. Darüber hinaus betrachtet das Landratsamt die Klage auch nicht für begründet. Vielmehr sei die im Jahr 1999 geänderte Hauptsatzung der Stadt Tauberbischofsheim, nach deren Bestimmungen die Wahl im Jahr 2019 abgehalten wurde, rechtswirksam. Bei der Sitzverteilung an die Wohnbezirke nach der unechten Teilortswahl wurden laut Kreisverwaltung sowohl der Bevölkerungsanteil als auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt. Die unechte Teilortswahl führt dazu, dass jeder Wohnbezirk mindestens mit einer Vertreterin oder einem Vertreter im Gemeinderat berücksichtigt ist – unabhängig davon, dass alle Mitglieder ohnehin dem Wohl der Gesamtstadt mit allen Wohnbezirken verpflichtet sind. Wie das Landratsamt bekräftigt, gibt es aber keinen Anspruch einer einzelnen Wählerin, dass auf ihren Wohnbezirk irgendein bestimmtes Vertretungsgewicht innerhalb des Gemeinderats der Stadt entfallen muss.

Das Landratsamt hat bei der Stadt Tauberbischofsheim angeregt, dass sie als Beigeladene des Verfahrens ebenfalls Berufung einlegt und damit die Rechtauffassung des Landkreises auch im Rechtsmittelverfahren aktiv unterstützt. In jedem Fall vertritt die Stadt die gleiche Rechtsauffassung wie der Landkreis. Der Gemeinderat entscheidet am Mittwoch, 22. September, über die Frage, ob die Stadt tatsächlich ebenfalls Berufung einlegt oder nur die Entscheidung im Berufungsverfahren des Main-Tauber-Kreises abwartet.

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