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09.04.2020

Stadt Wertheim schnürt Unterstützungspaket für lokale Wirtschaft

Die Coronakrise trifft die Unternehmen und Gastronomiebetriebe in Wertheim hart. Bund und Land helfen mit Milliardenbeträgen, entsprechende Förderprogramme sind angelaufen. Auch die Stadt Wertheim will ihre Gewerbebetriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez hatte dazu eine Reihe von Prüfungen beauftragt. Jetzt liegt als Ergebnis ein Unterstützungspaket für die lokale Wirtschaft vor. Er wurde im Verbund von Stadt und städtischen Unternehmen zusammengestellt. Mit folgenden acht Soforthilfen will die Stadt die Folgen des verordneten Stillstands abmildern.

Stundung der Gewerbesteuer

Wertheimer Betriebe, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden, können bei der Stadt Wertheim die Stundung ihrer Gewerbesteuer beantragen. Gestundet werden können Steuern, die bereits fällig sind oder in diesem Jahr fällig werden. Auch eine Anpassung der Vorauszahlung ist möglich. Auf Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet. Bis auf Weiteres wird die Stadt außerdem keine Mahnungen verschicken oder die Zahlung bereits fälliger Gewerbesteuern vollstrecken. Die schriftlichen Anträge können formlos gestellt werden an die Finanzverwaltung der Stadt Wertheim, E-Mail: thomas.schilling@wertheim.de.

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren

Die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Handel und Gastronomie entfallen dieses Jahr. Die Stadt erhebt diese Gebühren im Normalfall mit einer Jahresrechnung. Davon sieht sie im Jahr 2020 ab. Die wenigen bereits versandten Bescheide werden zurückgenommen.

Keine Werbebeiträge für Tourismus Region

Die Tourismus Region Wertheim entlastet ihre Partner, indem sie bis auf weiteres auf den Einzug der Werbebeiträge verzichtet. Der Aufsichtsrat wird später entscheiden, ob die Werbebeiträge für dieses Jahr komplett oder in Teilen entfallen.

Keine Mitgliedsbeiträge für Stadtmarketingverein

Der Verein Stadtmarketing Wertheim entlastet mit Unterstützung der Stadt Wertheim seine Mitglieder aus dem Einzelhandel, der Hotellerie und der Gastronomie mit dem Verzicht auf den Mitgliedsbeitrag für drei Monate. Die Beiträge für die Monate Mai bis Juli werden nicht eingezogen.

Online-Shop für den Einzelhandel

Das Innenstadtmanagement arbeitet mit Hochdruck an einem Online-Shop, über den Einzelhandelsgeschäfte ihr Sortiment für Online-Bestellungen zugänglich machen. In der ersten Phase sollen zunächst regionale Kunden bedient werden. Dazu wird in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketingverein ein für die Einzelhändler kostenfreier Lieferservice organisiert. Der Online-Shop wird in wenigen Tagen freigeschaltet. Ansprechpartner für Interessierte ist Innenstadt- und Burgmanager Christian Schlager, Telefon 09342/301 490, E-Mail: christian.schlager@wertheim.de.

Gutscheine heute kaufen, später einlösen

Die Dezernate und Referate der Stadtverwaltung planen schon heute ihre Weihnachtsfeiern im Dezember. Dazu kaufen sie jetzt im April bei Wertheimer Gastronomiebetrieben Gutscheine im Wert von 20 Euro pro Person. Eingelöst werden die Gutscheine dann erst später. Damit fließt den Gaststätten und Restaurants schon jetzt die dringend benötigte Liquidität zu.

Herabsetzung von Zahlungen an Stadtwerke

Die Stadtwerke Wertheim GmbH bieten ihren Kunden, ob gewerblich oder privat, die Möglichkeit, die Voraus- und Abschlagszahlungen auf Energieverbrauch und Wasserlieferungen herabzusetzen. Dazu genügt ein formloser Antrag, der den Stadtwerken telefonisch unter der Nummer 09342/909-222 übermittelt werden kann. Die Stadtwerke werden die Anträge unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse eines jeden Antragstellers schnell prüfen und in berechtigten Fällen zum Wohle des Antragstellers entscheiden.

Erlass von Gestattungsgebühren

Für verschiedenste Veranstaltungen und Feste mit Bewirtung, die in der großen Mehrheit von den Vereinen organisiert werden, müssen sogenannte Gestattungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Auf die Erhebung der anfallenden Gebühren verzichtet die Stadt in diesem Jahr.
Hinweis: Die Anträge müssen in jedem Fall trotzdem gestellt werden, um die Veranstaltungen genehmigen zu können.

Als weitere Unterstützung stellen Stadt und Stadtentwicklungs-Gesellschaft den befristeten Verzicht oder die Reduzierung von Pacht für kommunale Gebäude in Aussicht. Dieses Instrument soll so gestaltet werden, dass es mit den Förderprogrammen von Bund und Land kompatibel ist beziehungsweise nicht förderschädlich wirkt. Dazu fehlen noch verlässliche Informationen.

Neben diesen Sofort-Hilfen hat die Stadtverwaltung weitere Maßnahmen im Blick, die dann greifen sollen, wenn der verordnete Stillstand wieder aufgehoben ist. So soll der verkaufsoffene Sonntag, der für den Ostermarkt am ersten Aprilwochenende geplant war, später nachgeholt werden. Außerdem ist die Verwaltung bestrebt, die Landesregelungen zur Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage für Wertheim großzügig auszulegen. Für einen späteren Zeitpunkt sind belebende Innenstadtaktivitäten als Frequenzbringer für Einzelhandel und Gastronomie angedacht.

Zur Entlastung der Familien hat die Stadt bereits angekündigt, auf den Einzug der Kindergartengebühren für den Monat April zu verzichten. Diese Regelung gilt für alle Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft. Ebenfalls keine Gebühren müssen Eltern für die „Verlässliche Grundschule“ im April zahlen. Auch die Notfallbetreuung in Kita und Schule ist für die Familien kostenlos. All diese Verfahren laufen automatisch, die Familien müssen keinen Antrag stellen.

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