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28.04.2020

Stadt Wertheim reduziert Pacht für gewerbliche Gebäude

Die Stadt Wertheim bietet allen Gewerbetreibenden, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, eine Reduzierung der Pacht für kommunale Gebäude an. Der Nachlass beträgt 25 Prozent für die Dauer von vier Monaten.

Damit ergänzt die Stadt das bereits veröffentlichte Unterstützungsprogramm für die lokale Wirtschaft um ein weiteres Instrument. Mit der Ankündigung verbindet der Oberbürgermeister den Appell an alle weiteren Vermieter, diesem Beispiel zu folgen.

Das neue Förderinstrument wurde so gestaltet, dass es mit den Förderprogrammen von Bund und Land kompatibel ist und die Unternehmen damit die volle Unterstützung erzielen können. „So tragen wir als Stadt dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe durch die Pachtminderung zu überbrücken“, sagt Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez. Die Stadt habe eine Vorbildfunktion, der sie damit gerecht werde. Sie hoffe, dass weitere Vermieter sich daran ein Beispiel nehmen. Deshalb appelliert der Oberbürgermeister an alle gewerblichen Vermieter in Wertheim, „in dieser Krisensituation ein Zeichen der Solidarität und der Unterstützung zu setzen.“ Konkret regt er einen Miet- oder Pachterlass von mindestens 20 Prozent für mindestens drei Monate an. „Das wäre eine spürbare und Mut machende Entlastung, weil sie vor allem Einzelhändler und Gastronomen in die Lage versetzt, die Bund-Länderförderung voll auszuschöpfen.“

Bekanntlich hat das Land die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Freiberufler am 9. April in das eigene, bereits seit Ende März laufende Programm integriert. Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Soforthilfe bis zu 9.000 Euro unterstützt. Unternehmen bis 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro und Unternehmen bis 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro. Die Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die drei auf die Antragstellung folgenden Monate.

Der Passus in den Förderrichtlinien, auf den die Stadt mit ihrem Angebot der Pachtreduzierung Bezug nimmt, lautet: Für den Fall, dass dem Antragsteller im Antragszeitraum ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 Prozent gewährt wurde, kann er den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand nicht nur für drei, sondern für fünf Monate ansetzen. Wird also die gewerbliche Miete oder Pacht um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der eventuell nicht voll ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Stadt hat sich zu einer Reduzierung von 25 Prozent entschieden. Von Mai bis August können gewerbliche Mieter der Stadt, der Stadtentwicklungs-Gesellschaft und der Wohnbau Wertheim, die von der Corona-Pandemie betroffenen sind, ihre Pacht oder Miete um ein Viertel senken. Von dieser Entlastung profitieren vor allem Einzelhändler und Gastronomen in der Innenstadt, aber auch die Mieter des Technologie- und Wirtschaftszentrums (Existenzgründerzentrum).

Die betroffenen Mieter der kommunalen Gebäude werden im Laufe der Woche ein Schreiben der Stadtentwicklungsgesellschaft Wertheim bzw. Wohnbau Wertheim erhalten. Die Soforthilfe kann bis 31. Mai beantragt werden. Alle Informationen dazu stellt die städtische Wirtschaftsförderung auf ihrer Internetseite unter www.wertheim.de/wirtschaftsfoerderung bereit.

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