Vorlesen
Seiteninhalt


29.04.2020

Meisterprämie startet - ab Mai können Anträge bei der Kammer gestellt werden

Erfolgreiche Absolventen von Meisterkursen im Handwerk können ab 1. Mai 2020 eine Prämie der baden-württembergischen Landesregierung beantragen. Das Land stellt dafür im Staatshaushaltsplan 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.

„Wir freuen uns über dieses starke Signal zu mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“, betont Ulrich Bopp, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Die Perspektiven für die berufliche Karriere seien im Handwerk schließlich längst vergleichbar mit einem Studium – teils sogar besser. „Aber diese Erkenntnis muss auch bei Eltern, Lehrern und der Gesellschaft ankommen. Dazu leistet die Meisterprämie einen wichtigen Beitrag“, ist Bopp überzeugt. Schließlich leisten Meisterbetriebe auch einen entscheidenden Beitrag zur Ausbildung: 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet.

Wer bekommt die Prämie?

  • Die Meisterprämie in Höhe von 1500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung in Baden-Württemberg erfolgreich abschließt.
  • Wer die Meisterprüfung außerhalb Baden-Württembergs ablegt, aber im Land wohnt oder arbeitet, kann die Meisterprämie ebenfalls beantragen.
  • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt. Antragsberechtigte werden von der Handwerkskammer darüber zeitnah informiert.

Die Beantragung der Meisterprämie ist ab dem 1. Mai 2020 möglich. Das entsprechende Formular gibt es ab diesem Zeitpunkt auf der Webseite der Handwerkskammer.

Seite zurück nach oben Seite drucken