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01.12.2020

Meistergründungsprämie startet - Anträge können ab sofort gestellt werden

Seit dem 1. Dezember können Handwerker eine Meistergründungsprämie beantragen. Diese erhalten Jungmeister, die innerhalb von 24 Monaten nach bestandener Prüfung einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.

Die Prämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

„Die Einführung der Meistergründungsprämie durch die Landesregierung ist das richtige Signal an unsere Jungmeister“, betont Monika Dietrich, Leiterin des Referats Meisterprüfung bei der Handwerkskammer. „So profitieren die Absolventen nicht nur von unserer kostenfreien Gründungsberatung, sondern erhalten jetzt auch finanzielle Unterstützung vom Land für ihr Vorhaben. Es ist ein wichtiger Schritt für die Fachkräftesicherung in der Region und im Handwerk.“ Schließlich seien die meistergeführten Betriebe eine wichtige Säule der Wirtschaft im Land.

Bereits seit Anfang des Jahres haben Jungmeister in Baden-Württemberg Anspruch auf die neu eingeführte Meisterprämie in Höhe von 1500 Euro. Seit dem 1. Mai haben 128 erfolgreiche Absolventen der Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken einen Antrag darauf gestellt. Bis Ende November wurden 184.500 Euro an die Jungmeister ausbezahlt.

Weitere Informationen gibt es bei Monika Dietrich, Telefon 07131/791-160, E-Mail: Monika.Dietrich@hwk-heilbronn.de oder unter www.hwk-heilbronn.de/gruendungspraemie.

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