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30.04.2019

Förderung bei Hardwarenachrüstungen von Handwerksfahrzeugen

Zur Verbesserung der Luftqualität in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten, wie beispielsweise der Stadt Heilbronn oder den angrenzenden Landkreisen, fördert der Bund die Nachrüstung von gewerblich genutzten, leichten und schweren Handwerker- und Nutzfahrzeugen. Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 Tonnen. Eine Förderung ist auch möglich, wenn ein Betrieb nennenswerte Aufträge in den betroffenen Regionen hat.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Fördertopf ist demnach begrenzt und wird nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen genehmigt, also: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Eine Antragstellung ist bereits jetzt möglich, auch wenn die Nachrüstsätze vom Kraftfahrtbundesamt noch nicht genehmigt sind. Die Mittel können mit der Antragstellung reserviert werden.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser Zuschuss bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen auf den Höchstbetrag von 3800 Euro und für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf einen Höchstbetrag von 5000 Euro begrenzt. Nach diesem Termin reduziert sich der mögliche Höchstbetrag auf 3000 Euro für leichte Fahrzeuge beziehungsweise 4000 Euro bei schweren Fahrzeugen. Die Bundesförderung der Umrüstung erstreckt sich auf Handwerksfahrzeuge Euro 4 und 5, bei Spezialfällen gegebenenfalls auch auf Euro 3.

Der Zuschuss bedeutet eine Förderquote von 60 Prozent. Die Entscheidung auf europäischer Ebene über eine Anhebung der Förderquote auf 80 Prozent steht noch aus. Insofern ist es eine individuelle Entscheidung jedes Handwerksbetriebes, diese Entscheidung abzuwarten oder bereits jetzt eine Förderung zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal easy-Online. Die Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg unterstützt kostenlos Betriebe bei Fragen zur Antragstellung der Förderung für Hardwarenachrüstung. Das Landesverkehrsministerium hat hierfür die Firma Trapico beauftragt. Um Unterstützung hinsichtlich der komplexen Förderung zu erhalten, können sich Betriebe direkt wenden an: TRAPCIO Schieneninnovations GmbH, Hugo-Eckener-Straße 1, 77933 Lahr, Telefon 07821 2702-0, E-Mail: info@trapico.de, www.trapico.de.

Links zum Förderportal easy-Online, zur Förderrichtlinie und weitere Informationen gibt es unter: www.hwk-heilbronn.de/Hardwarenachruestungen.

Ansprechpartner: Uwe Schopf, Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon: 07131 791-175, E-Mail: Uwe.Schopf@hwk-heilbronn.de.

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