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17.05.2023

Entlastung für Haushalte durch Heizkostenzuschuss - Antragsportal seit 8. Mai in Baden-Württemberg verfügbar

Für Haushalte, die in der Energiekrise mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, haben Bund und Länder finanzielle Hilfen beschlossen. So stehen in Baden-Württemberg laut Umweltministerium 235 Millionen Euro zur Verfügung. Haushalte können sich rückwirkend für 2022 bis zu 2000 Euro rückerstatten lassen. Anspruch hat jeder Haushalt, der im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 doppelte Heizkosten für Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks zahlen musste. In Baden-Württemberg werden rund ein Drittel der Wohnungen mit Ölheizungen betrieben, somit können viele Menschen von diesem Härtefallfonds profitieren.

Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, sieht in der nun erfolgten Einigung eine wesentliche Grundlage, um Betroffene schnellstmöglich finanziell zu entlasten. Die Rechnungen können über ein Online-Portal eingereicht werden, welches seit Montag, 8. Mai, freigeschaltet ist. Anträge können bis zum 20. Oktober diesen Jahres gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 80 Prozent des Betrages, der das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises übersteigt. Für Heizöl liegt dieser bei 0,71 Euro pro Liter. Die Mindesterstattung je Haushalt muss dabei 100 Euro betragen. Um das Verfahren möglichst unkompliziert zu gestalten, wird die digitale Antragsstellung favorisiert. Nichtsdestotrotz werden auch Papieranträge zugelassen.

Weitere Informationen können auf der Webseite des Umweltministeriums unter dem Stichwort „Härtefallhilfen für Privathaushalte“ abgerufen werden. Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline unter 0711 126-1600 eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.

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