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23.07.2020

Betriebszahlen im Handwerk im ersten Halbjahr konstant - Reform der Handwerksordnung

Die Anzahl an Betrieben im Handwerk der Region Heilbronn-Franken ist im ersten Halbjahr 2020 konstant geblieben. Zum 30. Juni 2020 waren 12.492 Betriebe bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken eingetragen. Das sind sogar 16 Betriebe mehr als vor einem halben Jahr.

"Wir sind sehr froh über diese Entwicklung. Die Corona-Krise hat bislang nicht dazu geführt, dass Handwerker im großen Stil ihre Betriebe aufgeben müssen“, so Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Viele Betriebe hätten in den vergangenen Monaten deutliche Rückgange bei den Aufträgen und Umsätzen hinnehmen müssen. Der Staat habe die Betriebe aber schnell unterstützt. „Das Kurzarbeitergeld und das Soforthilfeprogramm von Bund und Land haben das Schlimmste verhindert“, ist sich Schnörr sicher.

Reform der Handwerksordnung

Auch wenn der Betriebsstand konstant geblieben ist, hat sich die Verteilung der Betriebe auf die einzelnen Verzeichnisse, die die Kammer führt, stark verändert. Dies hängt mit der Reform der Handwerksordnung zusammen. Insbesondere wirkt sich aus, dass zu Jahresbeginn für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt wurde.

Die Handwerksordnung (HwO) regelt, welche Berufe zum Handwerk gehören und unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben. In der Anlage A der Handwerksordnung sind durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke 53 zulassungspflichtige Handwerksberufe aufgeführt. Voraussetzung für die Selbstständigkeit in diesen Berufen ist der Nachweis einer geeigneten Qualifikation, in der Regel der Meisterbrief. Aktuell befinden sich in der Handwerksrolle der Heilbronner Kammer deutlich mehr Betriebe als vor einem halben Jahr, nämlich 9058. Das sind 1124 mehr als Ende 2019.

Quantitativ unbedeutend waren die Eintragungen von Kleinunternehmen. Sie führen einfache Tätigkeiten aus einem zulassungspflichtigen Handwerk aus. Das können zum Beispiel Betriebe im Kfz-Bereich sein, die ausschließlich Reifenwechsel durchführen. Hier verzeichnete die Betriebsstatistik sieben Betriebe und damit genauso viele wie vor einem halben Jahr.

In der Anlage B1 der Handwerksordnung sind seit Jahresbeginn nur noch 42 zulassungsfreie Handwerke aufgeführt, da zwölf Gewerke aus dieser Anlage in die Anlage A der meisterpflichtigen Berufe überführt wurden. Die zulassungsfreien Berufe können ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden. Der Erwerb einer Meisterprüfung ist möglich und sinnvoll, aber keine Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit. Der Betriebsstand in diesem Verzeichnis sank deutlich. Am 30. Juni 2020 registrierte die Handwerkskammer 1493 zulassungsfreie Betriebe in der Region, ein Minus von 998 Betrieben.

Auch bei den handwerksähnlichen Gewerben gab es Veränderungen. Bestatter sowie Holz- und Bautenschützer wurden von der Anlage B2 der Handwerksordnung in die Anlage B1 überführt. Somit gab es auch hier einen Rückgang, und zwar um 110 Betriebe auf insgesamt 1934 Betriebe.

Hintergrund

Für folgende Berufe wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Wer sich in den vergangenen Jahren als Handwerker in einem der genannten Berufe selbstständig gemacht hat, muss durch die Reform der Handwerksordnung keine Auswirkungen fürchten. Für bereits existierende Betriebe gilt ein Bestandsschutz.

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