Landeswettbewerb "Start-up BW Local - Gründungsfreundliche Kommune" startet in die vierte Wettbewerbsrunde
Die Kommune als guten Wirtschaftsstandort voranbringen, so lautet die aktuelle Herausforderung an alle Verantwortlichen vor Ort. Doch wie können Kommunen (noch) gründungsfreundlicher werden? Und wie können Kommunen eine Antwort finden auf das wichtiger werdende Thema Unternehmensnachfolge? Ihre Konzepte zur Schaffung gründungs- und nachfolgefreundlicher Angebote, sei es digital oder durch eine rasche Vermittlung von Leerständen oder der aktiven Förderung von neuen Geschäftsmodellen, können Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbundprojekte aus Baden-Württemberg ab sofort beim Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ fördern lassen. Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gründungsfreundlichen Kommunen im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW aus.
Das Wirtschaftsministerium fördert einzelne Kommunen bei der Erstellung des Konzepts mit bis zu 2500 Euro, interkommunale Projekte mit bis zu 5000 Euro. Die besten Konzepte werden prämiert. Neben der Auszeichnung „Gründungsfreundliche Kommune 2024/2025“ erhalten die drei Finalisten zusätzlich Preisgelder in folgender Höhe: Für Platz 1 gibt es 10.000 Euro, der Zweitplatzierte bekommt 7500 Euro, für Platz werden 5000 Euro gegeben. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis Nachfolge in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.
Dass es eine Vielzahl von Antworten auf die Frage gibt, wie Kommunen gründungsfreundlicher werden können, zeigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten drei Wettbewerbsrunden: Mit der Aktivierung der regionalen Gründungsszene und deren Vernetzung mit gründungsrelevanten Partnern, Veranstaltungen wie Gründungstagen und -messen, Pop-up-Store-Angeboten sowie Projekten zur Gründungsqualifizierung an Schulen.
Baden-Württembergische Kommunen können sich ab sofort bis zum 31. Juli 2024 auf www.startupbw.de/local für den Wettbewerb registrieren.
Der Wettbewerb "Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“
Der Landeswettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bis Landkreisebene. Er wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg sowie dem baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag BWIHK und dem baden-württembergischen Handwerkstag BWHT durchgeführt.
Die Finalisten werden auf der Jahrestagung der baden-württembergischen Wirtschaftsförderer unter Einbeziehung des anwesenden Fachpublikums (Voting) ermittelt. Die Veranstaltung findet am 3. Dezember 2024 in der Rotunde der L-Bank in Stuttgart statt.