Sachgebiet Jugendgerichtshilfe
Im Gerichtsverfahren gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) hat das Kreisjugendamt aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht einen ausführlichen Bericht über die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Umwelt, insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit und soziale Reife zu erstatten.
Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, im Verfahren und in der Hauptverhandlung alle sozialpädagogischen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und zu helfen, eine geeignete, dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zu finden. In Kooperation mit dem Caritasverband im Tauberkreis e.V. führt das Sachgebiet Betreuungsweisungen, Soziale Trainingskurse und den Täter-Opfer-Ausgleich durch.