Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an
- Schienen,
- Weichen,
- Schwellen,
- Unterbau,
- Brücken,
- Dämmen,
- Signalanlagen und
- Zugsicherungsanlagen
Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.