Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an

  • Schienen,
  • Weichen,
  • Schwellen,
  • Unterbau,
  • Brücken,
  • Dämmen,
  • Signalanlagen und
  • Zugsicherungsanlagen

Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.