Sachgebiet Ausländerwesen

Im Main-Tauber-Kreis gibt es drei Ausländerbehörden: die Ausländerämter der beiden Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, jeweils zuständig für das Stadtgebiet, und das Sachgebiet Ausländerwesen im Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes, zuständig für alle anderen Gemeinden des Landkreises.

Das jeweilige Ausländeramt ist zuständig für alle Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln der in seinem Zuständigkeitsbereich lebenden Ausländer.

Bei allen beabsichtigten Neueinreisen aus dem Ausland, die zu dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland führen, wie z.B. Ehegattennachzug und Kindernachzug, oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, ist jeweils ein spezifisches Visum über die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu beantragen. Dieses Visum bedarf vor Erteilung durch die Botschaft der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Zur Erlangung von rein touristischen Besuchsaufenthalten bis zu einer Dauer von drei Monaten genügt zum Erhalt des Visums eine so genannte Verpflichtungserklärung, die vom Ausländeramt nach Prüfung der Bonität des Gastgebers in urkundlicher Form ausgestellt wird und der Auslandsvertretung zur Erteilung des Visums vorgelegt werden muss.

Servicezeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Mo 13:00 - 16:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr (nur jeden zweiten Di im Monat)
Mi 13:00 - 16:00 Uhr (nur jeden dritten Mi im Monat)
Do 10:00 - 18:00 Uhr
Fr 10:00 - 12:30 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:)
Mo 08:00 - 12:30 Uhr
Di 08:00 - 12:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Broschüren und Formulare

Mitarbeitende

Übergeordnete Organisationseinheiten

Zuständig für 29 Dienstleistungen

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Zuständige Stelle

Ansprechperson