Sachgebiet Ärztlicher Dienst
Der Ärztliche Dienst ist zuständig für die zusammenfassende gutachtliche Stellungnahme im sozialen Entschädigungs- und im Schwerbehindertenrecht, die gutachtliche Untersuchung zur Klärung z.B. der Pflegezulage, die versorgungsärztliche Stellungnahme nach fachärztlicher Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht, die versorgungärztliche Stellungnahme in Widerspruch- und Klageverfahren sowie bei Todesfällen im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes wie auch im Blindengeldverfahren.