- Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR
- Personen bis 24 Jahre: 22,80 EUR
Sie müssen nichts zahlen, wenn Sie bislang im Besitz einer Daueraufenthaltskarte waren. Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten werden, wenn Sie nicht mehr freizügigkeitsberechtigt, sondern nur noch nach dem Austrittsabkommen zum Aufenthalt berechtigt sind, auf jeden Fall am 1. Januar 2022 ungültig. Daher werden sie zuvor in ein neues Aufenthaltsdokument umgetauscht.