Gültigkeitsdauer
Die innerstaatliche Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz können für eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werden.
Gültigkeitsdauer
Die innerstaatliche Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz können für eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werden.