Keine
Hinweis: Der Antrag kann jederzeit bei der zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Das rote Kennzeichen darf erst nach erfolgter Zuteilung durch die Behörde genutzt werden. Eine rückwirkende Nutzung ist nicht zulässig.
Keine
Hinweis: Der Antrag kann jederzeit bei der zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Das rote Kennzeichen darf erst nach erfolgter Zuteilung durch die Behörde genutzt werden. Eine rückwirkende Nutzung ist nicht zulässig.