Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Zusatzversorgung ist eine Art Betriebsrente, die in den Tarifverträgen geregelt wird. Beschäftigte erhalten dadurch bei Erwerbsunfähigkeit oder im Alter eine zusätzliche Rente.

Weiter zu Vorteil 10: Vermögenswirksame Leistungen