Kraftfahrzeug - Ummeldung bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreises
Allgemeine Informationen
Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.
Verfahrensablauf
Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie im Fahrzeugregister vermerkt.
Fristen
Die Änderung ist unverzüglich vornehmen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung.
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug.
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Kosten
Die Kosten sind individuell, je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise
Gleichzeitig sind ggf. folgende Anträge möglich:
Oldtimerkennzeichen beantragen
Saisonkennzeichen beantragen
Internetbasierte Änderung der Anschrift:
Die internetbasierte Umschreibung wegen Umzug kann nur beantragt werden, wenn
- der Halter eine natürliche Person ist,
- der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
- der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).
Rechtsbehelf
Da es sich bei diesem Vorgang um eine Pflicht des Halters handelt, ist die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs nicht gegeben.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. Juni 2022 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.
Formulare und weitere Angebote
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