Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine neue Leitung (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße verlegen lassen oder verlegen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
- Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Zuständige Stelle
der Straßenbaulastträger
Straßenbaulastträger ist, je nach klassifizierter Straße, in dem die neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. In diesem Antrag sind der Ort, die Art der Bauweise (offene oder geschlossene) sowie die technischen Daten (Material der Leitung) aufzuführen.
Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. für anfallende Sperrungen, die zuständige Verkehrsbehörde oder die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).
Fristen
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der Straßenbauverwaltung unverzüglich mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen (Bestandsplan)
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Je nach Art der Genehmigung fallen für die Erteilung unterschiedliche Gebühren an.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen
Hinweise
Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher oder privater Leitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid von der zuständigen Stelle erteilt. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Straßenbauamt, am 4. Juli 2024 aktualisiert.
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