Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Allgemeine Informationen
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass - standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Folgt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 23.10.2023 aktualisiert.
Formulare und weitere Angebote
Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.