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23.01.2023

Regierungspräsidium bestätigt Kreishaushalt 2023

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jetzt bestätigt, dass der Kreishaushalt 2023 des Main-Tauber-Kreises sowie der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Main-Tauber-Kreis gesetzmäßig sind. In diesem Zusammenhang wurde das geplante Volumen der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2023 in Höhe von sieben Millionen Euro genehmigt. Ebenso erteilte die Behörde ihre Genehmigung dafür, dass der Main-Tauber-Kreis im Jahr 2023 Verpflichtungen eingehen darf, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 21,435 Millionen Euro belasten.

„Aus den weiteren Hinweisen des Regierungspräsidiums wird deutlich, dass unser Weg der richtige ist, dringend notwendige Investitionen bei Infrastruktur und kreiseigenen Gebäuden anzugehen und mutig umzusetzen. Hierzu zähle ich zum Beispiel, dass wir die beruflichen Schulen sanieren und unser Kreisstraßennetz in einem guten Zustand erhalten“, erklärt Landrat Christoph Schauder. Aus den Rückmeldungen des Regierungspräsidiums werde aber auch deutlich, dass es aktuell keine großen Spielräume für nicht unbedingt notwendige weitere Maßnahmen gibt. Dazu seien beispielsweise eine aufwendige neue Gebäudekonzeption für die Landkreisverwaltung oder ein Umbau des Schreinereigebäudes in Bronnbach zum zweiten Gästehaus zu zählen. „Hier hat der Kreistag beispielsweise mit dem befristeten Moratorium für das Projekt in Bronnbach eine kluge Entscheidung getroffen, für die ich sehr dankbar bin. Wir müssen uns aktuell auf die notwendigen Pflichtaufgaben beschränken. Darüber hinaus gibt es keine großen Handlungsspielraum für rein freiwillige Investitionsprojekte“, fasst der Landrat zusammen.

In seinen Anmerkungen zur Finanzlage des Main-Tauber-Kreises macht das Regierungspräsidium darauf aufmerksam, dass der Main-Tauber-Kreis im Jahr 2023 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4,8 Millionen Euro rechnet und damit voraussichtlich den Ressourcenverbrauch nicht vollumfänglich erwirtschaften kann. Wenn jedoch das prognostizierte Rechnungsergebnis für das Jahr 2022 berücksichtigt werde, weise die ordentliche Ergebnisrücklage Überschüsse auf, die herangezogen werden könnten, um den Fehlbetrag zu decken und damit den Haushaltsausgleich für das Jahr 2023 zu erreichen.

Das Regierungspräsidium erläutert darüber hinaus, dass mit dem deutlich gesteigerten Investitionsvolumen in Höhe von rund 33,4 Millionen Euro der Investitionsstau der vergangenen Jahre bei der Infrastruktur und den kreiseigenen Gebäuden abgebaut werden soll. Hierzu müssten außer der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von sieben Millionen Euro auch Eigenmittel in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro eingesetzt werden, so dass die Liquidität des Landkreises zum Jahresende voraussichtlich auf etwa 2,8 Millionen Euro sinken und damit unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestwert liegen werde.

Darüber hinaus konstatiert das Regierungspräsidium, dass der Main-Tauber-Kreis auch in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils mit negativen ordentlichen Ergebnissen rechnet und diese voraussichtlich jeweils noch durch Entnahmen aus den Ergebnisrücklagen finanzieren kann. Danach sei die Überschussrücklage jedoch aller Voraussicht nach komplett aufgebraucht. Um die Investitionstätigkeit fortsetzen zu können, werde der Schuldenstand des Landkreises voraussichtlich von rund 22,2 Millionen Euro zum 1. Januar 2023 auf rund 65,4 Millionen Euro zum 31. Dezember 2026 steigen. Zudem werde die Liquidität des Landkreises in den Jahren 2024 und 2025 weiter zurückgehen.

Das Regierungspräsidium macht deutlich, dass sich die Folgen des Krieges in der Ukraine, die steigenden Energiepreise und die hohe Inflation erheblich auf die finanzielle Situation des Landkreises im gesamten Finanzplanungszeitraum auswirken.

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