Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
Allgemeine Informationen
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder Herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Zuständige Stelle
Die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,
- das Landratsamt,
- die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
die Verwaltungsgemeinschaft.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung.
Rechtsgrundlage
- § 37b Anzeige der Vernichtung, der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
- § 1 Allgemeine sachliche Zuständigkeit
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. Januar 2026 durch das Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
Formulare und weitere Angebote
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