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23.11.2022

Jugendhilfeausschuss beschließt Anpassung des Pflegegeldes

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem eine höhere Förderung für die offene Jugendarbeit und die angepassten Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für junge Menschen in der Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege. Thomas Bührle wurde als beratendes Ausschussmitglied verpflichtet.

Die Verwaltung stellte die geplante Änderung bei der Förderung der offenen Jugendarbeit vor. Demnach stelle die Arbeit der Jugendhäuser gerade nach der Corona-Zeit ein wichtiges Angebot für junge Menschen im Gemeinwesen dar. Das Gremium stimmte zu, die anteilige jährliche Personalkostenförderung der pädagogischen Fachkräfte in kommunalen Jugendhäusern von 7500 Euro je Vollzeitstelle auf 12.500 Euro anzuheben. Die Änderung gilt ab dem Jahr 2023.

Die kommunalen Spitzenverbände und der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg haben vorgeschlagen, das Pflegegeld für Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege ab Januar 2023 anzupassen. Die neuen Pflegegeldsätze berücksichtigen unter anderem, wie sich die allgemeinen Verbraucherpreise und die speziellen Konsumausgaben für Kinder und Jugendliche je nach Altersgruppe entwickeln. Aus diesem Grund steigt beispielsweise das monatliche Pflegegeld für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von 874 Euro auf 951 Euro pro Monat. Zudem wurde ein höheres Bereitschaftspflegegeld ab Januar 2023 beschlossen.

Thomas Bührle, Kriminalhauptkommissar und Präventionsbeauftragter beim Polizeipräsidium Heilbronn, wurde vom Ersten Landesbeamten Florian Busch zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss verpflichtet. Bührle war in der Kreistagssitzung am 26. Oktober auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Heilbronn als beratendes Mitglied für die Polizei in den Jugendhilfeausschuss bestellt worden. Er folgt auf den ausgeschiedenen Bernhard Haag.

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