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Historisches Kennzeichen beantragen

Allgemeine Informationen

Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem H-Kennzeichen (Beispiel: TBB-AA20H) oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen (Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

Ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen kann uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Das H-Kennzeichen wird pauschal versteuert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen
  • Keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Erstzulassung des Fahrzeugs vor mindestens 30 Jahren
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes

Verfahrensablauf

Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf schriftlichen Antrag mit einem H-Kennzeichen (Beispiel: TBB-AA20H) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

Ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen kann uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Das H-Kennzeichen wird pauschal versteuert.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
    Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.
  • Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf H-Kennzeichen zusätzlich:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • die bestehenden Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist,
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.

Kosten

Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Hinweise

Für H-Kennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen TBB oder MGH zur Verfügung (z.B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern).

Das neue Kennzeichen kann bereits vorab Wunschkennzeichen reservieren ausgewählt und reserviert werden.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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