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Aktuelles


10.07.2020

Selfie-Ident-Verfahren bei Agentur für Arbeit - Arbeitslosmeldung ohne persönliche Vorsprache möglich

Eine Arbeitslosmeldung ist derzeit auch ohne persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit erlaubt. Das Selfie-Ident-Verfahren macht das möglich. Diese Online-Identifikationsmöglichkeit ist freiwillig und bis zum 30. September befristet.

„Wir bieten das Verfahren in der Corona-Zeit an, um die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten zu schützen“, erklärt Agenturleiterin Karin Käppel.

Alle Kunden und Kundinnen, die das Selfie-Ident-Verfahren nutzen können, erhalten von der Agentur für Arbeit einen Brief, in dem das Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Wer sich vor Erhalt des Anschreibens bereits anderweitig bei der zuständigen Arbeitsagentur registriert hat, muss sich nicht mehr über das Selfie-Ident-Verfahren identifizieren.

Für die Online-Identifizierung braucht man:

  • ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone oder Tablet)
  • eine stabile Internetverbindung
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite gibt es weitere Informationen zum Verfahren. Der Schutz der personenbezogenen Daten ist dabei gewährleistet. Die Bundesagentur für Arbeit garantiert in Kooperation mit dem Partnerunternehmen Nect GmbH eine sichere Verarbeitung der Personendaten.

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